Rechtliches:
Mit der Anmeldung gehst du einen rechtsverbindlichen Vertrag mit uns ein und stimmst der Vereinssatzung, der Beitragsordnung und der Datenschutzverordnung zu von "Feministisches Dorfgeflüster e.V." zu. (alle Dokumente findest du hier).
Eine Mitgliedschaft ist auch unter 18 Jahren möglich. (Dann muss der Antrag per PDF ausgefüllt und an fem.dorfgefluester@gmail.de gesendet werden.)
Mitgliedsarten:
Du hast die Möglichkeit als außerordentliches oder ordentliches Mitglied unserem Verein beizutreten.
- außerordentliches Mitglied: als passives Fördermitglied (ohne Stimmberechtigung bei Versammlungen)
- ordentliches Mitglied: aktives Mitglied (mit Stimmberechtigung bei Versammlungen).
Beitragsarten:
Der Jahresvereinsbeitrag ist nach individuellem Ermessen wählbar.
- für ordentliche Mitglieder - ermäßigt 15,00€
- für ordentliche Mitglieder - empfohlen 40,00€
- für ordentliche Mitglieder - fördernd 65,00€
- für außerordentliche Mitglieder (Fördermitglieder): Betrag frei wählbar
Finanzielles:
Der Einzug erfolgt einmal pro Jahr jeweils bis zum 31.01 für die Mitgliedschaft des angefangenen Jahres. Bei Eintritt nach Ablauf der ersten Hälfte eines jeden Jahres (nach 30.06.) wird die Hälfte des Beitrages als Teilbeitrag eingezogen. Wenn das Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zur Erfüllung. Teileinlösungen werden nicht vorgenommen.
Die Mitgliedschaft gilt eintrittsunabhängig immer bis zum Kalenderjahresende (31.12.) und verlängert sich automatisch um ein Jahr.
Kündigung:
Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand oder durch Benutzung des Online Formulars zur Kündigung. Er kann nur zum Ende eines Quartals erklärt werden, wobei eine Kündigungsfrist von einem Monat eingehalten werden muss.