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  • Reisekostenabrechnung

  • 1. Persönliche Daten

  • 2. Reisedaten

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  • 3. Fahrtkosten

  • PKW-Nutzung

    bei Nutzung des privaten PKW
  • Zug / Bahn

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  • Taxi

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  • 4. Tage- und Übernachtungsgelder

  • Wenn Mahlzeiten durch den DBV zur Verfügung gestellt werden, werden die dafür vorgesehenen Pauschalen von den Tagegeldern gekürzt.

  • 5. Weitere Kosten

  • Nebenkosten

  • Amtierungs- und Kleidergelder können unter den Nebenkosten eingetragen werden

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  • 6. Belege hochladen

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  • Eine vollständige Erstattung der Reisekosten ist nur möglich, wenn alle Belege/Quittungen hierzu vollständig eingereicht werden. Positionen ohne entsprechenden Beleg werden nicht berücksichtigt.

    Die Frist zur Abgabe der Reisekosten beträgt 4 Wochen nach Beendigung der Reise.

    Es besteht eine Aufbewahrungspflicht der Originalbelege/Quittungen von 2 Jahren. Diese werden bei stichprobenartigen Kontrollen angefordert. Kann der Beleg nicht vorgelegt werden, wird der DBV einen Rückforderungsanspruch geltend machen.

     

  • 7. Reisekostenabrechnung abschließen & absenden

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