1. Persönliche Daten
2. Reisedaten
3. Fahrtkosten
Hinweis:Eine Wegstreckenentschädigung von 0,30 €/km kann gemäß § 5 Abs. 1 BRKG nur bei Vorliegen eines erheblichen dienstlichen Interesses an der Nutzung des privaten PKW gewährt werden. Dies ist durch die reisende Person zu begründen.
4. Tage- und Übernachtungsgelder
Wenn Mahlzeiten durch den DBV zur Verfügung gestellt werden, werden die dafür vorgesehenen Pauschalen von den Tagegeldern gekürzt.
5. Weitere Kosten
Amtierungs- und Kleidergelder können unter den Nebenkosten eingetragen werden
6. Belege hochladen
Eine vollständige Erstattung der Reisekosten ist nur möglich, wenn alle Belege/Quittungen hierzu vollständig eingereicht werden. Positionen ohne entsprechenden Beleg werden nicht berücksichtigt.
Die Frist zur Abgabe der Reisekosten beträgt 2 Wochen nach Beendigung der Reise.
Es besteht eine Aufbewahrungspflicht der Originalbelege/Quittungen von 2 Jahren. Diese werden bei stichprobenartigen Kontrollen angefordert. Kann der Beleg nicht vorgelegt werden, wird der DBV einen Rückforderungsanspruch geltend machen.
7. Reisekostenabrechnung abschließen & absenden