Behandlungsvertrag
Grundsätzliches zur Aufnahme / Behandlung
Die Praxis verpflichtet sich, das Tier so zu behandeln, wie es der tierärztlichen Kunst und Wissenschaft entspricht. Der Unterzeichnende erklärt im Einzelfall nach Rücksprache sein Einverständnis zur Durchführung der notwendigen diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen einschließlich einer möglichen Narkose. Der Behandlungsvertrag gilt auch für weitere aufzunehmende Patienten.
Auftraggeber
Der Unterzeichner versichert, dass er Halter des vorgenannten Tieres und damit berechtigt ist, einen Vertrag über die Behandlungen und Operationen zu schließen. Sofern der Auftraggeber nicht Halter des Tieres ist, versichert er hiermit ausdrücklich, im Auftrag des Tierhalters zu handeln. Fehlt es an einer Bevollmächtigung oder stellt der Tierhalter die Bevollmächtigung in Abrede, bestätigt der Auftraggeber hiermit, dass er für die entstehenden Kosten aus der Behandlung aufkommen wird.
Leistungen Dritter
Soweit es zur Diagnosefindung erforderlich ist, ermächtigt der Unterzeichnende die Praxis nach Rücksprache, in seinem Namen und auf seine Rechnung die Leistungen Dritter (Labore, Spezialuntersuchungsanstalten etc.) in Anspruch zu nehmen.
Datenschutz und Patientenunterlagen
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und zum Datenschutz entnehmen Sie bitte dem beigefügten Informationsschreiben. Die in der Praxis angefertigten Krankenunterlagen, insbesondere die Aufzeichnungen über Laborergebnisse, Untersuchungs-befunde, Röntgenaufnahmen bleiben aus urheberrechtlichen Gründen Eigentum der Praxis. Der Tierhalter hat im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Recht auf Einsicht in die Aufzeichnungen und auf die Überlassung von Kopien auf eigene Kosten.
Nebenpflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Behandlungsbeginn selbstständig umfassende Angaben zur Krankheitsvorgeschichte des Patienten, einschließlich eventueller Vorbehandlungen und Unverträglichkeiten, sowie über Verhaltensweisen des Tieres zu machen, die einen besonders empathischen Umgang des Praxispersonals erfordern. Außerdem wird er das Praxispersonal bei der Behandlung unterstützen.
Besuchsregelung
Aus organisatorischen Gründen ist es nicht möglich, bei Operationen und bestimmten Behandlungen dabei zu sein und es ist nur nach Absprache möglich, stationäre Patienten zu besuchen.
Abgesagte Termine
Wir weisen darauf hin, dass vorab vereinbarte und terminierte Behandlungen verbindlich freigehalten werden. Auch im Interesse anderer Kunden, die auf Termine angewiesen sind, behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen, wenn der Auftraggeber Termine binnen 24 Stunden vor Behandlung absagt.
Abrechnung
Der Unterzeichner verpflichtet sich, die für die tierärztliche Behandlung des Tieres nach der zurzeit gültigen Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) entstehenden Kosten bei Abholung bzw. Übergabe in bar oder per EC zu begleichen.
Mit der folgenden Unterschrift bestätigt der Auftraggeber, dass er fähig und willens ist, die in Anspruch genommene Behandlung zu bezahlen, dass sich der Unterzeichnende zum Zeitpunkt dieser Erklärung in keinem gerichtlichen Schuldnerverfahren befindet und dass das Schuldnerverzeichnis des zuständigen Amtsgerichts keine Eintragungen über seine Person aufweist.