Fahrzeug-Tipp 9
Auch wenn ein Fahrzeug fast nur geschäftlich oder betrieblich genutzt wird, ist die private Nutzung zu versteuern.
Problem: Selbst bei 100%iger geschäftlicher oder privater Nutzung werden Sie die 1%-Methode nicht vermeiden können und unnötig Steuern zahlen.
Lösung: Die 1%-Methode kommt nicht zur Anwendung, wenn ein Fahrtenbuch geführt wird und so die Nichtnutzung oder eine geringere Privatnutzung nachgewiesen werden kann. Mit der Fahrtenbuchmethode können Sie in diesen Fällen nicht nur Einkommensteuer, sondern auch hohe Umsatzsteuerbeträge sparen.
handschriftliche Fahrtenbücher waren gestern. "Heute" nutzen wir elektronische, digitale Fahrtenbücher, die die Aufzeichnungen automatisch führen.