Gehaltsvereinbarung ELES Logo
  • Gehaltsvereinbarung

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  • Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig.

  • Angaben zur Entlohnung

  • Zusatzleistungen Gehalt / Lohn

  • Angaben zu Vermögenswirksamen Leistungen (VWL)

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  • Angaben Urlaubstage / Arbeitszeit

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