Eine Förderung für Ihre Maßnahme kann Ihnen nach den geltenden Richtlinien unter folgenden Voraussetzungen gewährt werden:
- Nach Abschluss der Maßnahme müssen der Verwendungsnachweis sowie die vollständig ausgefüllte Teilnahmeliste innerhalb von vier Wochen (28 Kalendertage) nach Beendigung der Maßnahme dem Kreisjugendring Siegen-Wittgenstein vorliegen. Die Teilnahmeliste steht wahlweise auch als Excel-Datei zur Verfügung.
- Die Mitarbeitenden, für die Entgelt beantragt wird oder über eine Juleica verfügen, sowie die über 20jährigen Teilnehmenden sind auf der Teilnahmeliste entsprechend zu kennzeichnen.
- Für Qualifizierte Auslandsmaßnahmen ist ein Vorbereitungsprogramm über mindestens 5 Stunden sowie ein Vorbereitungstermin mitzuteilen. Der Kreisjugendring prüft und genehmigt das Programm.
- Für Familienfreizeiten ist ein eigenständiges Programm für die Kinder und Jugendlichen vorzulegen.
- Die erforderlichen Haushaltsmittel müssen zur Verfügung stehen.
- Die Entgelt-Anträge sind ebenfalls mit dem Verwendungsnachweis einzureichen. Die Förderung kann nur auf das Privatkonto des/r Antragstellenden überwiesen werden. Verspätet eingegangene Entgelt-Anträge können erst am Jahresende berücksichtigt werden, sofern noch Fördermittel zur Verfügung stehen!
Es erfolgt keine weitere Eingangsbestätigung per Mail oder per Post durch den Kreisjugendring!