• SANKT KATHARINA

    SANKT KATHARINA

    Schützenbruderschaft Thorr 1634 e.V.
  • Mitglied im Bund der Historischen deutschen Schützenbruderschaften Köln e.V. Mitglied im Bund der Sankt Sebastianus Schützenjugend e.V.

  • Antrag zur Aufnahme in die St. Katharina Schützenbruderschaft Thorr 1634 e.V.

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  • Hiermit beantrage ich die Aufnahme in die St. Katharina Schützenbruderschaft Thorr 1634 e.V. Mit der Mitgliedschaft akzeptiere ich die jeweils gültige Fassung der Satzung der St. Katharina Schützenbruderschaft Thorr 1634 e.V.

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  • Erteilung eines SEPA Lastschriftmandats (Einzugsermächtigung)
    Die Entrichtung des Jahresbeitrags erfolgt regelmäßig einmal pro Jahr durch Bankeinzug. Zahlungsempfänger: Gläubiger-Indentifikationsnummer DE69ZZZ00001068152 SEPA Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) Hiermit ermächtige ich die St. Katharina Schützenbruderschaft Thorr 1634 e.V. den Jahresbeitrag von meinem Konto mittels SEPA-Basis Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der St. Katharina Schützenbruderschaft Thorr 1634 e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

    Hinweis:
    Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

     

     

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  • Bankverbindung Kreissparkasse Köln IBAN DE89 3705 0299 0142 2823 88

    www.schuetzen-thorr.com

    info@schuetzen-thorr.com

    • Beitragsordnung 
    • Stand: 15. November 2019

       

      Beitragszahlung
      Der Mitgliedsbeitrag ist Mitte des Kalenderjahres, spätestens vor dem Schützenfest als Jahresbeitrag in einer Summe zu entrichten. Einzugsermächtigungen werden aus organisatorischen Gründen bevorzugt und sollen bei einer Neuaufnahme neben dem Akzeptieren unserer Satzung Grundvoraussetzung sein.

      Altersmitglieder
      Beitragsfrei für Mitglieder älter Jahrgang 1940 und seit mindestens 2005 Mitglied der Bruderschaft. Beitrag kann natürlich unabhängig hiervon weiterhin gezahlt werden.

      Mitglieder, allgemein
      Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr das fünfundzwanzigste Lebensjahr vollendet haben, haben als Jahresbeitrag 35 € zu entrichten.

      Jungschützen
      Jungschützen, die im laufenden Kalenderjahr das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, haben als Jahresbeitrag von 24 € zu entrichten.

      Jungschützen, Kinder
      Jungschützen und Kinder, die im laufenden Kalenderjahr das zehnte Lebensjahr vollendet haben, haben als Jahresbeitrag von 12 € zu entrichten.

      Kinder
      Kinder, die im laufenden Kalenderjahr das zehnte Lebensjahr vollendet haben, sind beitragsfrei.

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