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  • Unternehmensanalyse

    zur Einführung der E-Rechnung
  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    die kommende Verpflichtung zur Erstellung und zum Empfang von elektronischen Rechnungen stellt Sie als Unternehmer und unsere Kanzlei als Ersteller Ihrer Finanzbuchhaltung für großen Herausforderungen. Um Sie auf Ihren Weg der Umstellung zu unterstützen und gleichzeitig die Abstimmung unserer zukünftig digitalen Zusammenarbeit von vornherein optimal zu gestalten, benötigen wir einige Informationen. 

    Dieses Formular betrifft ausnahmslos Mandanten, die unsere Kanzlei mit der Erstellung der Finanzbuchhaltung beauftragen.

    J. Gehlen & Partner 

  • Ihre Ausgangsrechnungen

  • Hinweis!

    Die Erstellung von Rechnungen mittels einer Tabellenkalkulation oder einer Textverarbeitung wird in Zukunft nicht mehr möglich sein. Sie benötigen spätestens ab 2028 bzw. je nach Jahresamsatz ab 2027 eine E-Rechnungs-fähige Faktura-Software o.ä.

     

  • Hinweis!

    Erfragen Sie bei Ihrem Software-Anbieter, wann und in welchen Formaten die E-Rechnung implementiert wird.

  • Erfragen Sie bei Ihrem Software-Anbieter die Exportmöglichkeiten zur Weiterverabeitung in der Finanzbuchhaltung! 

  • Ihre Eingangsrechnungen

  • Wie werden Ihnen vor dem 1.1.2025 ggf. eine Anwendung zur Verwaltung Ihrer Eingangsrechnungen zur Verfügung stellen.  

  • Ihre Barkasse(n)

  • Geschäftskonten

  • Ihre Systemumgebung

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