Hiermit fordern wir den Berliner Fußball-Verband auf, gemäß § 51, Ziffer 2 (Rechts- und Verfahrensordnung), Gebühren für das Einlegen von Rechtsbehelfen gemäß §9 der Rechts- und Verfahrensordnung von unserem Konto einzuziehen.
Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass eine Einzugsermächtigung BEREITS VORLIEGT. Das Ausfüllen diese Formulars ist KEINE Lastschriftermächtigung, sondern lediglich der Wunsch, dass für das u.g. Aktenzeichen die u.g. Gebühr per Lastschrift bezahlt werden soll!
Bitte beachten Sie auch, dass Sie zur Bestätigung dieses Formulars einen Bestätigungscode benötigen, den Sie unter http://bit.ly/3t8IIZk anfordern müssen. Dieser wird in das BFV-Mail-Postfach gesendet und ist 15 Minuten gültig.