Erteilung eines Lastschriftauftrages für das Einlegen eines Rechtsbehelfes Logo
  • Erteilung eines Lastschriftauftrages für das Einlegen eines Rechtsbehelfes

  • Hiermit fordern wir den Berliner Fußball-Verband auf, gemäß § 51, Ziffer 2 (Rechts- und Verfahrensordnung), Gebühren für das Einlegen von Rechtsbehelfen gemäß §9 der Rechts- und Verfahrensordnung von unserem Konto einzuziehen.

    Dies gilt nur unter der Voraussetzung, dass eine Einzugsermächtigung BEREITS VORLIEGT. Das Ausfüllen diese Formulars ist KEINE Lastschriftermächtigung, sondern lediglich der Wunsch, dass für das u.g. Aktenzeichen die u.g. Gebühr per Lastschrift bezahlt werden soll!

    Bitte beachten Sie auch, dass Sie zur Bestätigung dieses Formulars einen Bestätigungscode benötigen, den Sie unter http://bit.ly/3t8IIZk anfordern müssen. Dieser wird in das BFV-Mail-Postfach gesendet und ist 15 Minuten gültig.

  • Bitte beachten Sie, dass Sie für jedes Aktenzeichen bzw. für  jeden Vorgang ein EIGENES Formular ausfüllen müssen!
    Auch muss für jeden Vorgang ein neuer Code abgerufen werden. Codes sind nur für einen Vorgang gültig!

  • Wie lautet der Bestätigung-Code, den Sie in das BFV-Mail-Postfach gesendet bekommen haben? Ohne diesen ist ein Absenden des Formulars nicht möglich. Zum Abrufen des Codes lesen Sie bitte den Eingangstext und fordern Sie einen Code unter  http://bit.ly/3t8IIZk an. Dieser wird in das BFV-Mail-Postfach gesendet und ist 15 Minuten gültig.

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