Ab 2024 wird für Medikamente das E-Rezept verbindlich vorgeschrieben.
Nachdem Sie das Rezept für ihr Medikament bei uns bestellt und wir es bearbeitet haben (bis 7 Uhr morgens bestellt liegt es zum kommenden Werktag vor), können Sie es bei der Apotheke Ihrer Wahl abholen.
Sie benötigen dabei Ihre Krankenkassenkarte.
Bitte beachten:
Für alle Privatrezepte und Rezepte für Heil- und Hilfsmittel ändert sich nichts. Diese holen Sie bitte nach wie vor bei uns ab oder lassen sie sich postalisch zusenden.
Da bis zu drei Elemente auf ein Rezept ausgestellt werden können, behalten Sie bitte im Blick, dass sich auch hier die Verfügbarkeiten genauso wie oben beschrieben aufteilen (E-Rezept, Abhloung oder postalischer Versand).