• Rezept bestellen

    Eine Rezeptanforderung ohne Sprechstundentermin ist nur möglich bei DAUERMEDIKAMENTEN, die bereits von uns verschrieben wurden und wenn regelmäßige Kontrollen in der Praxis stattfinden. Bei chronischen Erkrankungen ist in jedem Quartal ein Arztkontakt erforderlich. Bitte bedenken Sie, dass Ihre Versichertenkarte im laufenden Quartal eingelesen sein muss.
  • Seit 2024 wird für Medikamente das E-Rezept verbindlich vorgeschrieben.

    Nachdem Sie das Rezept für ihr Medikament bei uns bestellt und wir es bearbeitet haben (bis 7 Uhr morgens bestellt liegt es zum übernächsten Werktag vor), können Sie es bei der Apotheke Ihrer Wahl abholen.
    Sie benötigen dabei Ihre Krankenkassenkarte.

    Bitte beachten:
    Für alle Privatrezepte und Rezepte für Heil- und Hilfsmittel ändert sich nichts. Diese holen Sie bitte nach wie vor bei uns ab oder lassen sie sich postalisch zusenden.

    Da bis zu drei Elemente auf ein Rezept ausgestellt werden können, behalten Sie bitte im Blick, dass sich auch hier die Verfügbarkeiten genauso wie oben beschrieben aufteilen (E-Rezept, Abhloung oder postalischer Versand).

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