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  • Das Bewerbungsverfahren

    Die Bewerbung kann sofort eingereicht werden. Eine Jury entscheidet wer mit welchem Konzept in die zur Auswahl stehenden Ladenlokale einzieht. Es besteht die Möglichkeit auch mehrere Konzepte zu kombinieren – die zuschussfähige Größe des Ladenlokals ist dabei auf 300 m² beschränkt.

    Die Voraussetzungen

    • Es darf sich nicht um eine Umsiedlung eines sich bereits in der Innenstadt verorteten Geschäfts handeln
    • Es werden nur als Gewerbe angemeldete Unternehmen/Personen berücksichtigt
    • Es werden Konzepte bevorzugt, die die Passantenfrequenz erhöhen
    • Erlaubt sind Konzepte
      • aus dem Einzelhandel (auch StartUps oder PopUp-Stores)
      • Gastronomiekonzepte
      • Bildung
      • Dienstleistungskonzepte mit Publikumsverkehr
      • Hofläden (für den Verkauf von regionalen landwirtschaftlichen Produkten)
      • Showrooms (auch für Onlinekonzepte)
      • Kulturelle Nutzungen mit Publikumsverkehr (z. B. Ateliers)
      • Konzepte die bürgerschaftliches und/oder nachbarschaftliches Engagement fördern (z.B. RepairCafes)
      • Weitere zukunftsgerichtete Konzepte
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  • Einverständniserklärung

    Mit der Absendung Ihrer Bewerbung erklären Sie die Richtigkeit Ihrer Daten und Ihr Einverständnis zur Verarbeitung Ihrer Daten. Ihre Daten dienen uns als Einschätzung Ihres Vorhabens zum „Soforthilfeprogramm Duisburg Innenstadt“. Gleichzeitig erklären Sie sich einverstanden Ihre Daten an beteiligte Dritte weiterzugeben – auch zum Zwecke der Kontaktaufnahme. Diese Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen, indem Sie eine E-Mail an sofortprogramm@duisburg.business senden. Weitere Informationen und Details zur Datenverarbeitung und DSGVO können Sie auf unserer Website unter: www.duisburg-business.de/datenschutz entnehmen.

    Mit der Teilnahme am „Soforthilfeprogramm Innenstadt Duisburg“ besteht kein Rechtsanspruch. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

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