Wir versorgen Sie auch an Ihrem neuen Wohnort gerne mit BürgerÖkogas. Vorweg noch einige Hinweise:
Wenn Sie uns einen Umzug melden, gelten für Sie am neuen Wohnort die aktuellen Konditionen, die Sie in unserem Tarifrechner (siehe unten) finden, sowie die aktuell gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Bitte beachten Sie außerdem, dass sich bei einem Umzug in ein anderes Postleitzahlengebiet der Arbeitspreis gegenüber Ihrem bisherigen Wohnort ändern kann.
Sobald uns die Anmeldung Ihres neuen Zählers durch den Netzbetreiber bestätigt wurde, erhalten Sie von uns eine Abschlagsmitteilung, in der wir Ihnen den Lieferbeginn bestätigen und den Abschlag für Ihren neuen Wohnort mitteilen.
Bitte teilen Sie uns hier Ihre neue Adresse sowie weitere Daten zu Ihrem Umzug mit: