Kaution:
Von jedem teilnehmenden Faschingswagen/Fußgruppe wird eine Kaution erhoben. Die Faschingswägen, die einen Standplatz im Stadtplatz nach dem Faschingszug haben, zahlen an den Veranstalter 300,00 €. Die teilnehmenden Faschingswägen und Fußgruppen, die keinen Standplatz haben, zahlen an den Veranstalter eine Kaution in Höhe von 200,00 €.
Die Kaution muss bis spätestens 14. Februar 2025 auf dem Konto der Kreisstadt Mühldorf a. Inn eingegangen sein. Sollte die Zahlung nicht rechtzeitig eingehen, kann der Veranstalter den Faschingswagen von der Teilnahme am Faschingszug ausschließen. Wenn alle Regeln und Hinweise am Veranstaltungstag eingehalten werden, wird innerhalb von zwei Wochen nach Veranstaltung die Kaution auf das uns bekannt Konto zurücküberwiesen.
Bankverbindung: Kreisstadt Mühldorf a. Inn
IBAN: DE25 7115 1020 0000 7167 53
BIC: BYLADEM1MDF
Sparkasse Altötting-Mühldorf
Verwendungszweck: "Gruppenname", Kaution Faschingszug 2025 Fußgruppe