Sofern der*die Schutzkonzeptberater*in noch nicht gelistet ist, ist die Qualifikation des*r Beraters*in in Form einer Selbstauskunft nachzuweisen. Die Selbstauskunft wird von dem*der Berater*in ausgefüllt. Diese ist hier zu finden.
Risiko – Potenzial-Analyse
Prävention
Beteiligung / Partizipation
Beschwerde- und Anlaufstelle
Personalverantwortung
Verhaltenskodex
Fortbildungen
Handlungsleitfäden
Kooperationen