Kündigung
  • Kündigung

    Reit- und Fahrverein Brettachtal e.V.
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  • Kündigung der Mitgliedschaft

    Der freiwillige Austritt eines Mitglieds aus dem Verein muss bis spätestens zum 30.11. eines Jahres mit Wirkung zum Schluss des laufenden Kalenderjahres erklärt werden. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren bedarf die Austrittserklärung der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
  • Kündigung der Anlagennutzung

    Die freiwillige Kündigung der Anlagennutzung durch ein Mitglied muss bis spätestens zum Letzten eines Kalendermonats mit Wirkung zum Ende des Folgemonats erklärt werden. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren bedarf die Kündigung der Anlagennutzung der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
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