Beitrittserklärung zum FKM Logo
  • Beitrittserklärung

    zum Freundeskreis zur Bildungsförderung Malschenberger Kinder und Jugendlicher 1973 e.V.
  • Hiermit trete ich dem Freundeskreis zur Bildungsförderung Malschenberger Kinder und Jugendlicher 1973 e.V bei.

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  • Angaben zu Familienangehörigen

    (bei Familienmitgliedschaft)
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  • Die Kündigung der Mitgliedschaft ist zum jeweiligen Jahresende möglich und muss drei Monate vorher schriftlich eingegangen sein.

  • Ermächtigung zum Einzug von Forderungen durch SEPA-Lastschrift

  • Hiermit ermächtige(n) ich/wir den Freundeskreis Malschenberg (FKM) widerruflich die fälligen Zahlungen des Jahresbeitrags von meinem/unserem Konto mittels Lastschrift einzuziehen.

    Eintzelbeitrag 7 €, Familienbeitrag 7 € - die Jahresbeiträge richten sich nach dem Beschluss der Mitgliederversammlung

    Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

  • Wenn mein/unser Konto die erforderliche Deckung nicht aufweist, besteht seitens des kontoführenden Kreditinstituts keine Verpflichtung zu Einlösung. Teileinlösungen werden im SEPA-Lastschriftverfahren nicht vorgenommen.

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  • Datenschutzerklärung 

    Bitte den Text der Datenschutzerklärung komplett lesen. Erst dann lässt sich das Häkchen setzen.
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  • Datenschutzerklärung

     

    Verantwortliche Stelle im Sinne des Datenschutzgesetzes, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist: Freundeskreis zur Bildungsförderung Malschenberger Kinder und Jugendlicher 1973 e.V.

     

    Vorsitzender: Jannis Fäth, Mozartstr. 12a, 69231 Rauenberg

    Email: derfkm@web.de

     

    1. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung

    Der Verein "Freundeskreis zur Bildungsförderung Malschenberger Kinder und Jugendlicher 1973 e.V.", im folgenden FKM genannt, verarbeitet folgende personenbezogenen Daten

    Zum Zwecke der Mitgliederverwaltung werden Name, Vorname, Adresse, Geburtsdatum, Handynummer und Email-Adresse verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DSGVO
    Zum Zwecke der Beitragsverwaltung werden Name, Vorname,Bankverbindung verarbeitet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DSGVO
    Zum Zwecke der Informationsvermittlung des Vereins werden Einladungen (z.B. zu Mitglieder-Versammlungen) an die Email-Adressen der Mitglieder bzw. per WhatsApp versendet. Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DSGVO
     

    2. Speicherdauer

    Die Daten für die Mitgliederverwaltung (Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Handynummer, Email) werden sofort nach Beendigung der Vereins-Mitgliedschaft gelöscht. Die Daten für die Beitragsverwaltung (Name, Vorname, Bankverbindung) werden nach 10 Jahren gelöscht.
    Im Falle des Widerrufs der Einwilligung werden die Daten unverzüglich gelöscht.
     

    3. Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung, Löschung und Widerspruch

    Dem Vereinsmitglied stehen folgende Rechte zu:

    Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO)
    Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO)
    Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO)
    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO)
    Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO)
     

    Das Vereinsmitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.

    Dem Vereinsmitglied steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde zu.

    Malschenberg, Mai 2025

  • Für mehr Informationen wenden Sie sich gern an unseren Vorstand:

    Jannis Fäth:          1. Vorsitzender

    Sabrina Fäth:        2. Vorsitzende 

    Philipp Schimmel:  Schriftführer

    Christina Specht:   Kassenführerin 

    Unserer Bankverbindung

    Volksbank Kraichgau Wiesloch Sinsheim

    IBAN DE94 6729 2200 0005 5685 01

    BIC: GENODE61WIE

     Als Nachweis der Zahlung gegenüber dem Finazamt genügt der Kontoauszug. Eine Spendenquittung ist hierfür nicht erforderlich.

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