Informationen zur Stellenaufstockung
Beantragt werden können die Lohn-und Gehaltskosten der aufzustockenden Stellenanteile (Arbeitgeber-Bruttobetrag). Beiträge zur Betrieblichen Altersvorsorge können nur berücksichtigt werden, wenn sie den Beschäftigten des Trägers generell gewährt werden. Eventuell anfallende Reisekosten nach dem Landesreisekostengesetz und anteilige Fortbildungskosten werden einbezogen. Nicht eingerechnet werden können alle Arten von Sonderzahlungen sowie allgemeine Fahrtkostenzuschüsse für Beschäftigte.
Hinzu kommt pauschal ein Zuschlag von 10% dieser Fördersumme für den entstehenden Verwaltungsmehraufwand. Die Obergrenze beträgt 5.000,00 EUR je Antrag. Der Förderempfänger muss im Rahmen des Verwendungsnachweises bestätigen, dass dieser Aufwand projektbedingt zusätzlich entstanden ist und die Pauschale in Anspruch genommen wurde. Bestätigt werden muss auch, dass diese Kosten nicht aus anderen Fördermitteln finanziert werden.
Weitere Details finden Sie in den FAQ auf unserer Website.