Die papierene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wurde vom Gesetzgeber durch ein elektronisches Meldeverfahren ersetzt.
Dieses Formular muss zum ersten Krankheitstag an die Steuerkanzlei übermittelt werden. Sollte es Verlängerungen oder sonstige Änderungen geben, muss dies ebenfalls mit dieser Meldung der Steuerkanzlei mitgeteilt werden.