Hinweis:
Diese Standardvollmacht zur Vertretung in Steuersachen ist im Falle der Betreuung von Ehegatten (z.B. Erstellung der ESt-Erklärung im Rahmen der Zusammenveranlagung) jeweils von jedem Ehegatten seperat auszufüllen.
Die Vollmacht gilt:
-zeitlich unbegrenzt
-für alle Steuerarten
-für Untervollmachten zwecks Abruf von bei der Finanzverwaltung gespeicherten Daten.
Die Vollmacht beinhaltet keine Bekanntgabevollmacht für den Empfang von Steuerbescheiden und sonstigen Bescheiden.
Sollten Sie abweichende Regelungen vereinbaren wollen, wenden Sie sich bitte an unsere Kanzlei.