Auftragnehmer
Auftraggeber
Anbahnung und Vermittlung eines Immobiliardarlehen im Rahmen des Erwerbs einer Immobilie. Der Auftragnehmer nebst Vermittler ist allein im Interesse des Auftraggebers tätig. Ergänzung Gegenstand
Für die Tätigkeit aus §1 vereinbaren die Parteien ein Pauschalhonorar i.H.v. EUREs handelt sich um eine umsatzsteuerbefreite Leistung gem. § 4 Nr. 8 ff. UStG.
Für die Tätigkeit aus §1 vereinbaren die Parteien ein Pauschalhonorar i.H.v. % der vermittelten Darlehenssumme ( €).Es handelt sich um eine umsatzsteuerbefreite Leistung gem. § 4 Nr. 8 ff. UStG.
Der Honoraranspruch entsteht nach Ablauf der Widerrufsfrist des vermittelten Darlehens und ist anschließend sofort fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung nach Rechnungsstellung.
Der Vermittler versichert, dass er über die gesetzlichen Anforderungen der entsprechenden Tätigkeit, die sich aus dem Gegenstand des Vertrags ergibt, verfügt und fungiert als Ansprechpartner für den Auftraggeber. Die Aufgabe der Bedarfsanalyse und der daraus resultierenden Produktauswahl sowie die mit dem Vertrag verbundene Dokumentation obliegt dem Vermittler.
Der Auftraggeber darf den Auftragnehmer in Bezug auf den vorgeschlagenen Finanzierungspartnerin keiner Weise umgehen, um mit dem Finanzierungspartner geschäftliche Aktivitäten jeglicher Artdurchzuführen, zu investieren, Kredite nehmen, zu kommunizieren oder anderweitig direkt oderindirekt (dazu zählt auch die Weitergabe des/der Kontakt(e)s an Dritte) davon zu profitieren, ohne dass eine Vereinbarung in Bezug auf die jeweilige Transaktion, Investitionsmöglichkeiten oder andere geschäftliche Aktivitäten zwischen den Parteien abgeschlossen wurde.