• SEPA -Lastschriften Formular

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  • Zum Einzug der Ihrer Zahlungsverpflichtung aus dem o. g. Vertragsverhältnis, benötigen wir Ihre aktuelle Bankverbindung

  • Sie erteilen uns damit die Ermächtigung, die monatlichen Hausgeldbeträge sowie ggf. entstehende Einzelforderungen z.B. aus Jahresabrechnungen oder aus Sonderumlagen von der Eigentümergemeinschaft beschlossenen Fälligkeit über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto einzuziehen. Rechtlich ist der Forderungsinhaber hinsichtlich des Hausgeldes die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft. Diese nimmt somit als Gläubiger im SEPA-Verfahren teil. Die von der Bundesbank an die WEG vergebene Gläubigeridentifikationsnummer findet auch Anwendung, wenn im Namen der WEG andere SEPA-Lastschriften, z.B. gegenüber Mietern von Stellplätzen im gemeinschaftlichen Eigentum, gezogen werden. Die Gläubigeridentifikationsnummer ist von unserem Bestellungszeitraum vollkommen unabhängig und gilt daher auch nach einem etwaigen Verwalterwechsel. Des Weiteren wird für jeden Eigentümer eine Mandatsreferenz zur Erfüllung der Zahlungspflichten aus dem Sondereigentum gegenüber der Eigentümergemeinschaft generiert.

  • Sie erteilen uns damit die Ermächtigung, die monatlichen Verwaltergebühren sowie ggf. entstehende Einzelforderungen z.B. Sonderhonorare über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto einzuziehen. Rechtlich ist der Forderungsinhaber hinsichtlich des Verwaltungshonorars ist die Hausverwaltung Wesendahl GmbH . Diese nimmt somit als Gläubiger im SEPA-Verfahren teil. Die von der Bundesbank an die Verwaltung vergebene Gläubigeridentifikationsnummer lautet DE98ZZZ00001168413. 

    Des Weiteren wird für jeden Zahlungspflichtigen Kunden eine Mandatsreferenz zur Erfüllung der Zahlungspflichten aus dem jeweiligen Vertrag gegenüber der Hausverwaltung generiert.

  • Sie erteilen uns damit die Ermächtigung, die monatliche Miete sowie ggf. entstehende Einzelforderungen z.B. Betriebskostenabrechnungen, Erstattungen sowie Kautionsforderungen über das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren von Ihrem Konto einzuziehen. Rechtlich ist der Forderungsinhaber hinsichtlich der Miete der rechtsfähige Eigentümer. Dieser nimmt somit als Gläubiger im SEPA-Verfahren teil.

    Die von der Bundesbank an den Eigentümer vergebene Gläubigeridentifikationsnummer teilen wir gesondert mit. Des Weiteren wird für jeden Mieter eine Mandatsreferenz zur Erfüllung der Zahlungspflichten aus dem Vertrag gegenüber dem Eigentümer generiert.

  • Ihre SEPA-Mandatsreferenz teilen wir Ihnen separat mit.

  • Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

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