1. Standfläche
1.1. Maßgeblich für die Standfläche sind die gebuchten laufenden Meter (lfm). Die Gesamttiefe des Standes beträgt 2m *Die Maße (Höhe, Breite, Tiefe) der Schürzentische variieren je nach Veranstaltungsort. In der Regel: Tiefe ca. 60 bis 100 cm, je nach Gegebenheit, Standhöhe ca. 73 cm, Breite wird entsprechend lfm zur Verfügung gestellt.
1.2. Im Bedarfsfalle kann die Standfläche auch ohne Tisch genutzt werden (z. B. für Sicherheitsschränke). Das Aufstellen einer Werbewand ist möglich, wobei in diesem Fall die Stellbreite an die gebuchten Meter gebunden ist (z. B. 2 Ifm. Tischfläche = 2 m Standfläche).
1.3. Im Tischpreis enthalten sind die in den Angaben des Ausstellers angegebenen Elektroanschlüsse. Sonderwünsche sind gesondert zu honorieren.
1.4. Die Platzzuweisung erfolgt durch den Veranstalter und darf nur mit dessen Zustimmung geändert werden.
1.5. Die räumliche Anordnung der Tische wird vom Veranstalter vorgegeben und darf nur mit dessen Zustimmung geändert werden.
1.6. Alle Standmaterialien müssen schwer entflammbar nach DIN 4102-1 mindestens B1 sein. Der Nachweis der Schwerentflammbarkeit ist jederzeit am Stand bereitzuhalten.
2. Vorträge
2.1. Vom Aussteller kann kostenlos ein Fachvortrag gehalten werden. Es besteht jedoch kein Anrecht darauf. Die Vortragszeiten werden von der SchraubTec nach Verfügbarkeit, Thematik und zeitlichem Eingang vergeben
3. Präsenzpflicht
3.1. Der Aussteller ist verpflichtet seinen Stand während der gesamten Ausstellungszeit – während der Öffnungszeiten von 9:00 bis 15:30 Uhr durchgehend – geöffnet zu halten und zu betreuen.
4. Standaufbau- und -abbau (gem. AGB §20.5.4)
4.1. Der Aufbau hat bis zur Eröffnung der Ausstellung abgeschlossen zu sein. Der Abbau darf erst nach dem offiziellen Ausstellungsschluss begonnen werden und hat sodann binnen ca. 2 Std. vollständig abgeschlossen zu sein.
4.2. Der Abbau darf erst nach dem offiziellen Ende der Ausstellung um 15:30 Uhr erfolgen.
5. Verpflegung
5.1. Der Ausstellerabend findet am Vorabend der jeweiligen Fachmesse statt. Der Veranstaltungsort wird rechtzeitig bekanntgegeben. Die vorherige Anmeldung von Aussteller-Personal ist zwingend erforderlich.
Die Teilnahme ist im folgenden Rahmen kostenfrei: pro gebuchter lfm Ausstellungsfläche = 1 Teilnehmer kostenfrei; weitere Aussteller-Personen können über eine Verpflegungspauschale von 47,- €/je Person zzgl. MwSt. angemeldet werden.
Die Anmeldung zum Ausstellerabend ist verbindlich. Bei Nicht-Erscheinen trotz verbindlicher Anmeldung erlauben wir uns, dem anmeldenden Unternehmen je nicht erschienener Person 47,- € zzgl. MwSt. in Rechnung zu stellen.
5.2. Die Mittagsverpflegung am Messetag erfolgt gegen Vorlage von Verpflegungs-Gutscheinen, wobei ein Gutschein gegen bis zu 3 alkoholfreie Getränke und ein Essen vom Mittagsbuffet eingetauscht werden kann. Die Zuteilung
der Gutscheine erfolgt entsprechend der gebuchten lfm Ausstellungsfläche (1 lfm = 1 Verpflegungs-Gutschein). Weitere Verpflegungs-Gutscheine können gegen eine Gebühr von 47,- € zzgl. MwSt. pro Stück im Vorfeld der Veranstaltung erworben werden.
6. Haftung und Bewachung (gem. AGB §20.4)
6.1. Dem Veranstalter obliegt keine Obhutspflicht für den Stand und/oder die Exponate. Diese ist ebenso wie die Gewährleistung der brandschutztechnischen Sicherheit vom Aussteller wahrzunehmen.
6.2. Der Veranstalter haftet weder für Personen- noch für Sachschäden. Der Veranstalter empfiehlt daher den Abschluss einer eigenen Sach- und Haftpflichtversicherung durch den jeweiligen Aussteller selbst.