Kinder Mitgliedsvereinbarung Combat Center Lüneburg Logo
  • Schön, dass du hier bist. Wir freuen uns dich demnächst als neues Mitglied bei uns begrüßen zu dürfen.

  • Mitgliedervereinbarung Kinder

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  • Anmeldegebühr einmalig: 99,00 €

  • Hierfür verpflichtet sich das Mitglied/die Erziehungsberechtigten zu der unter "Mitgliedschaftsarten" gewählten Kurs gegenüber dem Inhaber des Combat Centers. Die Zahlung wird innerhalb der ersten Woche des laufenden Monats vom Konto des Erziehungsberechtigten eingezogen

  • Die vereinbarte Mitgliedsdauer beträgt 12 Monate. Die Vereinbarung verlängert sich jeweils stillschweigend auf unbestimmte Zeit, sofern sie nicht einen Monat vor Ablauf von einer der Parteien gekündigt wird. Im Falle der Verlängerung des Vertragsverhältnisses auf unbestimmte Zeit wird beiden Parteien das Recht eingeräumt, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die vereinbarte Vergütung (siehe unten) muss in dem gesamten Vertragszeitraum vom Mitglied/ von den Erziehungsberechtigten geleistet werden. Das Training erfolgt in den Räumen des Ausbildungsleiters.

    Der Vertrag beinhaltet die Leistung einer Performance Pauschale in Höhe von 39,90€, die jährlich im April und Oktober abgebucht wird. Das Mitglied kann dadurch an allen entsprechend gekennzeichneten Seminaren kostenfrei teilnehmen. ACHTUNG: NICHT BEI DEN LITTLE MONKEYS!

    Das Mitglied wird bei steigendem Lebensalter durch den Ausbildungsleiter in die nächstvorgesehene Trainingsgruppe zugeordnet. Sobald das Mitglied 16 Jahre alt wird, wird es automatisch den Erwachsenengruppen (12 Montaspalet) zugewiesen. Dies beinhaltet eine entsprechende Anpassung des Mitgliedsbeitrages.

    Das Mitglied/ die Erziehungsberechtigten bestätigt, die AGBs + Datenschutzerklärung des Combat Center Lüneburg gelesen und akzeptiert zu haben. Zudem erklärt sich das Mitglied/ die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass Bild-, und Videomaterial von ihm bzw. den Kindern zeitlich und räumlich unbegrenzt vom Combat Center Lüneburg genutzt werden dürfen. Das Mitglied/ die Erziehungsberechtigten ist/ sind darauf hingewiesen worden, dass es sich bei den Gruppen, um ein Training mit Körperkontakt handelt. Für dabei auftretende Schäden oder Verletzungen, die nicht auf fehlerhafte Anleitung des Ausbildungsleiters zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.

    Das Training mit geprüfter und zweckmäßiger Schutzausrüstung ist dringend zu empfehlen. Die Erziehungsberechtigten bestätigt hiermit, dass ihr Kind sich in einer geeigneten gesundheitlichen Verfassung befindet, um Sport zu betreiben. Das Mitglied/ die Erziehungsberechtigten bestätigt/ bestätigen eine Kopie (zweite Ausführung) der Vereinbarung erhalten zu haben. Mündliche Nebenabsprachen haben keine Gültigkeit und jede Änderung des Vertrages bedarf der schriftlichen Form. Sollten Teile des Vertrages nichtig oder ungültig sein, so bleiben die restlichen Vertragsbestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen tritt dann das entsprechende Gesetzesrecht. Das Mitglied erkennt durch seine Unterschrift den Vertragsinhalt unter Einschluss der Hausordnung an.

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  • Combat Center Lüneburg - Marco Schneider Mehlbachstrift 6 * 21339 Lüneburg * Telefon: 04131-2260574 - St-Nr. 33/141/03907

  • Sepa Lastschrift Mandat

  • Ich ermächtige Cage MMA, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von Cage MMA auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich kann bei entsprechender Begründung innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bitte beachten Sie, dass für die Vorankündigungen der SEPA Basis-Lastschriften eine verkürzte Frist von 1 Kalendertag gilt. Für wiederkehrende Beiträge genügt die einmalige Vorankündigung (Pre-Notification).

    Die Mitgliedsbeiträge und alle weiteren vereinbarten Beiträge werden per SEPA – Lastschriftverfahren von nachstehender Bankverbindung eingezogen:

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  • Allgemeine Geschäftsbedingungen

    für Dienstleistungen der Firma Combat Center Lüneburg

    Stand: 13.03.2020

     

    Combat Center Lüneburg, Mehlbachstrift 6, 21339 Lüneburg, info@combat-center.de, DE2238654490

     

    1. Geltungsbereich

     

            Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Dienstleistungsfirma Combat Center – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt.

     Soweit einzelvertragliche Regelungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Regelungen vor.

     

    2. Vertragsgegenstand

     

    2.1   De Vertragsparteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Ein Arbeitsvertrag ist von den Parteien nicht gewollt und wird nicht begründet.

     

    2.2   Für die Abgaben der Sozialversicherung oder steuerliche Belange trägt der Dienstleister selbst Sorge und stellt den Auftraggeber von eventuellen Verpflichtungen frei.

     

    2.3   Es steht dem Dienstleister frei, auch für andere Auftraggeber tätig zu werden.

     

     

    3.     Zustandekommen des Vertrages

     

    3.1   Das Vertragsverhältnis für die Dienstleistungen kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebot) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebot) zwei Wochen gebunden.

     

    3.2   Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag beschrieben.

     

     

    4.     Vertragsdauer und Kündigung

     

    4.1   Der Vertrag beginnt und endet am individuell vereinbarten Zeitpunkt.

     

    4.2   Der Vertrag kann ordentlich gekündigt werden. Diesbezüglich wird eine Frist von 3 Monaten zum Vertragsende vereinbart.

     

    4.3   Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde ist möglich. Ein wichtiger Grund liegt beispielsweise vor, wenn

     

                     der Auftraggeber mit zwei fälligen, aufeinander folgenden Zahlungen im Verzug ist und nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist nicht leistet

     

                     der Auftraggeber nach Abschluss des Vertrages in Vermögensverfall gerät (Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz), es sei denn, es wurde bereits ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt

     

    5.     Leistungsumfang, Pflichten der Vertragspartner

     

    5.1   Die vom Dienstleister zu erbringenden Leistungen umfassen in der Regel die detailliert aufgelisteten Aufgaben, gemäß dem vom Auftraggeber erteilten Auftrag. Ist es dem Auftraggeber aufgrund von behördlichen Schließungen oder höherer Gewalt nicht möglich die Leistungen in Anspruch zu nehmen , erhält er ein Guthaben dass er zu einem späteren Zeitpunkt einlösen kann. 

     

    5.2   Der Dienstleister wird den Auftraggeber in periodischen Abständen über das Ergebnis seiner Tätigkeit in Kenntnis setzen. Die Vertragspartner können im Vertrag einen Zeitplan für die Leistungserbringung und einen geplanten Endtermin für die Beendigung von Dienstleistungen vereinbaren.

     

    5.3   Ist dem Dienstleister die vertraglich geschuldete Erbringung eines Auftrags tatsächlich nicht möglich, so hat er den Auftraggeber unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen.

     

    5.4   Der Dienstleister stellt die zur Leistungserbringung erforderlichen Gerätschaften und das nötige Personal, sofern der Auftraggeber nicht über entsprechendes Gerät oder Räumlichkeiten verfügt, es sein denn individualvertraglich ist etwas anderes vereinbart.

     

                     Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

     

    5.5   Jeder der Vertragspartner kann beim anderen Vertragspartner in schriftlicher Form Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs beantragen. Nach Erhalt eines Änderungsantrags wird der Empfänger prüfen, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung durchführbar ist und dem Antragsteller die Zustimmung bzw. Ablehnung unverzüglich in Textform mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert ein Änderungsantrag des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, kann der Überprüfungsaufwand hierfür vom Dienstleister bei vorheriger Ankündigung berechnet werden, sofern der Auftraggeber dennoch auf der Überprüfung des Änderungsantrages besteht.

     

                     Ggf. werden die für eine Überprüfung und/oder eine Änderung erforderlichen vertraglichen Anpassungen der vereinbarten Bedingungen und Leistungen in einer Änderungsvereinbarung schriftlich festgelegt und kommen entsprechend diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

     

    6.     Preise und Zahlungsbedingungen

     

    6.1  Dienstleistungen werden zu dem im individuellen Vertrag aufgeführten Festpreis nach Beendigung oder bei Vereinbarung der Vergütung monatlich fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist. I

     

    6.2   Angegebene Schätzpreise für Dienstleistungen, insbesondere in Kostenvoranschlägen sind unverbindlich. .

     

    6.3   Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt

     

    6.4  Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 5,00 € pro schriftlicher Erinnerung.

     

    7.     Haftung

     

    7.1   Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Dienstleister in demselben Umfang.

     

    7.2   Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

     

    8. Gerichtsstand

     

    Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.

     Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

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