Nicht Mehrwertsteuerpflichtig im Sinne des Artikels 4, DPR. Nr. 633/1972. Einnahmen von Nicht - Vereinsmitgliedern unterliegen der gesetzlichen MwSt.
Stempelmarke zu Euro 2,00 wenn der Betrag höher als Euro 77,47.
Volontariatsvereine und von der CONI anerkannte Amateursportvereine (Gesetz Nr. 136/2018) sind von der Stempelgebühr befreit.