Bitte beachte
Nach dem sechsten Monat des ununterbrochenen Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses hast du Anspruch auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Die Auszahlung erfolgt mit der Abrechnung für den Monat Juni und Monat November eines jeden Jahres.
Das Entgelt gilt als regelmäßiges Entgelt und wird der Minjob-Grenze hinzugerechnet.
Überschreiten der Minjobgrenze
Ein gelegentliches unvorhersehbares Überschreiten der Minijob-Grenze bis maximal 1076€ von bis zu zwei Kalendermonaten innerhalb eines Zeitjahres hat (mit Ausnahme von höheren Abgaben) keine Auswirkungen auf den Minijob.
Unzulässig sind unvorhersehbare Überschreitungen, die mehr als zweimal innerhalb des Zeitjahres vorkommen und Kalendermonate, in denen aufgrund des unvorhersehbaren Überschreitens ein Arbeitsentgelt von mehr als 1.076.
In Summe darfst du pro Kalenderjahr nicht über maximal 6.456 € kommen (538 € mal Anzahl der Beschäftigungsmonate).
Beispiel
Fängst du also im Oktober an, darfst du 3*538 €, also 1614 € nicht überschreiten.
Bitte beachte das bei deinem Antrag hier. Überschreiten der Grenzen kann zu einer Meldepflicht als voll-SV pflichtiger Mitarbeiter führen. Das hat Abzüge für dich zur Folge.
Genaueres findest du hier.