Meine Beratung als Still- und Laktationsberaterin IBCLC ersetzt keinen Besuch bei
einem/einer Ärzt:in und keine Hebammenbegleitung.
Damit ich die Stillberatung durchführen kann, benötige ich Ihr Einverständnis,
- dass ich eine Stillanamnese und eine Stillberatung durchführen darf,
- dass die Informationen aus dieser Konsultation bei Bedarf zur Verständigung an den/die behandelnden Ärzt:innen bzw. der Hebamme, etwaige co-betreuuende Stillberater:innen-Kolleg:in postalisch oder auf elektronischem Weg übermitteln werden dürfen (darüber informiere ich Sie immer vorab),
- dass die erhobenen Daten von mir elektronisch gespeichert und 10 Jahre aufbewahrt werdenndürfen sowie anonymisiert (d. h. ohne Namensnennung) zu Lehrzwecken oder für statistischenDatenerhebungen benutzt werden können.
Mein Honorar:
Praxistermin in Unterwaltersdorf
Ersttermin € 90,--/Std.bis zu 1 Std., darüber hinaus € 22,-- pro angefangener Viertelstd.
- Mindestverrechnung Ersttermin 1 Stunde
- für einen Ersttermin sind durchschnittlich - je nach Anliegen - mind.
1-1,5 Std. zu erwarten, manchmal länger
Folgetermin € 22,--/15 min.
- viertelstündliche Abrechnung € 22,-- pro angefangener Viertelstd.
Hausbesuch (Erst- und Folgetermine)
€ 93,--/Std. im Gemeindeverbund Ebreichsdorf
- in Ebreichsdorf, Weigelsdorf, Unterwaltersdorf und Schranawand
- bis zu 1 Std., darüber hinaus € 22,-- pro angefangener Viertelstd.
- Mindestverrechnung Hausbesuch 1 Std. für Erst- und auch Folgetermine
- An- & Rückfahrt im Gemeindeverbund: keine Verrechnung
€ 100,--/Std. in anderen Gemeinden
Bezirk Baden, tw. Mödling und Bruck/L.; andere Bezirke auf Anfrage
- bis zu 1 Std., darüber hinaus € 22,-- pro angefangener Viertelstd.
- Mindestverrechnung Hausbesuch 1 Std. für Erst- und auch Folgetermine
- An- & Rückfahrt € 0,60 pro km
Beratung per Zoom oder Telefon
Ersttermin € 90,--/Std.
- bis zu 1 Std., darüber hinaus € 22,-- pro angefangener Viertelstd.
- Mindestverrechnung Ersttermin 1 Stunde
- für einen Ersttermin sind durchschnittlich - je nach Anliegen - mind. 1,5 Std. zu erwarten
- Folgetermine € 20,--/15 min.
- viertelstündliche Abrechnung € 20,-- pro angefangener Viertelstd.
Alle Beträge inkl. 20% MWSt.
Die Klientin erklärt den Wunsch, eine Stillberatung zu erhalten.
Die gesetzliche Krankenversicherung in Österreich gewährt üblicherweise derzeit keinen Kostenersatz für meine Leistungen. Die Kostenerstattungen privater Zusatzversicherungen sind von der jeweiligen Versicherungsanstalt und dem gewählten Tarif abhängig. Die Klientin versteht sich im Stillberaterin-Klientin-Verhältnis als Selbstzahlerin im Sinne der Privatberechnung. Die Begleichung der Rechnung durch die Klientin ist unabhängig von einer eventuellen bzw. teilweisen Erstattung rückversichernder Krankenversicherungen.