Hinweis
Du bist lt. deinem Arbeitsvertrag § 10 (2) verpflichtet, ab dem ersten Tag der Krankmeldung eine ärztliche Bescheinigung beizufügen und bis um 11.00 des Veranstaltungstages eine Benachrichtigung zu senden.
Diese bekommst du von deinem Arzt oder dem Krankenhaus ausgehändigt. Gesetzlich versicherte bekommen eine eAU, die zu ihrer Krankenkasse gesendet wird.
Wir bestehen auf dieser Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Jeder Arzt muss dir zusätzlich zur eAU eine Bescheinigung ausstellen. Bitte bestehe darauf. Du brauchst Sie im Verlauf dieses Formulars.
Wir behalten uns vor, verdächtige Krankmeldungen vom medizinischen Dienst der Krankenkassen prüfen zu lassen. Standardmäßig werden sowieso 3% der Meldungen ohne Anlass überprüft (hier).
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht nur, wenn das Arbeitsverhältnis seit mindestens vier Wochen ununterbrochen besteht.