Kenntnisnahme Ausbildung bwd WMB Logo
  • bwd WMB: Kenntnisnahme Ausbildung

    bwd WMB: Kenntnisnahme Ausbildung

  • Liebe Lernende, lieber Lernender, liebe Eltern

    Bitte lies die Hinweise zur Ausbildung genau durch und fülle das Formular aus.

    Sende dieses Formular bis 31.07.2025 ab. Danke!

  • Kenntnisnahme Ausbildung bwd Wirtschaftsmittelschule Bern

    1. Neue Lernende werden vorerst provisorisch für ein Probesemester bis 31.1.2026 aufgenommen. Wer dann die Promotionsbedingungen gem. Reglement nicht erfüllt, muss aus der Schule austreten. Die Lernenden erhalten bei Ausbildungsbeginn den elektronischen Zugriff auf alle Reglemente (Promotion, Absenzen usw.).
    2. Zur Ausbildung an der WMB gehören auch Anlässe wie Wirtschaftswochen, Studienreisen, Praktika, Exkursionen, Blockwochen, kulturelle Events und Sporttage. Diese Anlässe sind grundsätzlich für alle Lernenden obligatorisch.
    3. Auskunftspflicht der Schule gegenüber Eltern: Auch nach Erreichung der Mündigkeit informieren wir die gesetzliche Vertretung/Eltern über die schulische Situation von Lernenden, sofern uns dieses Recht nicht schriftlich durch die mündigen Lernenden entzogen wird.
    4. Datenschutz bei Ton- und Bildaufnahmen / Umgang mit Personendaten: Das „Handbuch für Lernende“ enthält klare Vorgaben für den Umgang mit Ton- und Bildaufnahmen sowie mit Personendaten. Die Lernenden verpflichten sich zur Einhaltung.
    5. Absenzen: Die Lernenden begründen und erfassen allfällige Abwesenheiten digital. Eltern haben das Recht, sich nach dem aktuellen Stand der Absenzen zu erkundigen.
    6. Die Ausbildung ist für Lernende aus dem Kanton Bern kostenlos. Im 1. Jahr entstehen Kosten von ungefähr CHF 1650.–, im 2. Jahr von ungefähr CHF 1800.– und im 3. Jahr von ungefähr CHF 2500.–, welche die Lernenden selber zu bezahlen haben. Sämtliche Ausgaben (inkl. Bücher, Sprachzertifikate etc. sowie Sonderanlässe wie unter 2. aufgezählt) werden für jede/n Lernende/n über die schuleigene Klassenkasse abgerechnet. Die Akontozahlung für das erste Ausbildungsjahr beträgt CHF 1'650. –. Überweisen Sie bitte diesen Betrag bis 1. August 2025. Es besteht die Möglichkeit, den Betrag in 2 Raten zu bezahlen: 1. Rate: CHF 1000. – bis 1. August 2025 / 2. Rate: CHF 650.– bis 31. Oktober 2025. Zu beachten: Bareinzahlungen am Postschalter verursachen Spesen, welche vom einbezahlten Betrag abgezogen werden. Giro-Überweisungen sind dagegen kostenlos. Für Rückerstattungen geben Sie uns bitte eine Bankverbindung an.
    7. Die Lernenden verpflichten sich, die geltenden Reglemente und Ordnungsweisungen zu beachten und einzuhalten. Bei Verstössen handeln Lehrkräfte und Schulleitung nach den entsprechenden Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (Ermahnungen, schriftliche Verweise mit Kostenfolge, Androhung des Ausschlusses, Ausschluss). Information über gesundheitliche Einschränkungen + Nachteilsausgleich: Sollten gesundheitliche Benachteiligungen vorliegen, welche während der Ausbildung und an den Abschlussprüfungen Berechtigung zu einem Nachteilsausgleich geben, bitten wir um Beachtung der Regelungen auf der Website der Bildungs- und Kulturdirektion https://www.bkd.be.ch/de/start/dienstleistungen/foerderung-und-unterstuetzung/nachteilsausgleich/nachteilsausgleich-in-der-beruflichen-grundbildung.html und um Benachrichtigung der Schulleitung.
    8. Versicherungen: Lernende an Berufsfachschulen sind bei Unfall nicht durch die Schule versichert.

    Die Schulleitung

    Bern, im Juni 2025

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