*Als begründete Unterlagen sind vom Verein/der Ortsgruppe Stundennachweise zu führen und auf Aufforderung vorzulegen.
**Als förderfähige Kosten werden bis zu max. 200 Euro für tatsächlich angefallene Kosten für die Wasserfläche anerkannt. Es können nur die tatsächlich angefallenen und nachweisbaren Kosten je Kurs berücksichtigt werden. Sollten zeitgleich mehrere Kurse des Vereins oder der Ortsgruppe stattfinden, sind die Wasserkosten anteilig für das Programm „SchwimmFidel – ab ins Wasser!“ zu ermitteln und abzurechnen. Entsprechende Belege sind vorzuhalten. Eintrittsgelder können nicht berücksichtigt werden.