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  • Teilnahmebestätigung

    Bestimmungen zur Stempelsteuer gemäß D.P.R: 642/72

    Auf allen Teilnahmebestätigungen, Zertifikaten, Befähigungsnachweisen u.A., die im Rahmen der beruflichen Weiterbildung ausgestellt werden und nicht in Zusammenhang mit der Sekundarstufe II des italienischen Bildungssystems stehen (Istruzione secondaria di secondo grado), ist eine Stempelsteuer in Höhe von 16 Euro zu entrichten.

    Die Zahlung der Stempelsteuer obligt der Person, die den Kurs oder Lehrgang besucht.

    Von der Stempelsteuer befreit sind öffentliche Bedienstete  (Landesbedienstete, Angestellte der Bezirksgemeinschaften und Gemeinden, Angestellte der Sanitätsbetriebe und Angestellte des Staates; Arbeitnehmer*innen mit öffentlich-rechtlichen Arbeitsvertrag) gemäß Art. 16, Tabelle B des D.P.R. 642/72

  • Geschäftsbedingungen

    1. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und nach Reihenfolge der Zielgruppe berücksichtigt.
    2. Es wird darauf hingewiesen, dass nur jene Personen am Lehrgang teilnehmen können, die eine Anmeldebstätigung per Email erhalten haben.
    3. Für den Besuch von Aufbaukursen, Spezialisierungskursen und dergleichen ist eine Kopie der Teilnahmebestätigung des entsprechenden Grundkurses beizulegen.
    4. Bei nicht ausreichender Teilnehmerzahl oder aus anderen Gründen können einzelne Kurse/Lehrgänge abgesagt werden.
    5. Sollte zu Beginn des Lehrgangs keine Einzahlungsbescheinigung vorliegen, behält sich die Kursleitung die Teilnahme vor. 

    Rückerstattung der Gebühren:

    • bei Abmeldung per Email vor Anmeldeschluss verrechnen wir keine Stornogebühr.
    • bei Abmeldung per Email nach dem Anmeldeschluss und einer Woche vor Lehrgangsbeginn verrechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro, sofern kein/e ErsatzteilnehmerIn gemeldet wird.
    • bei Abmeldung per Email, die später als eine Woche vor Lehrgangsbeginn eingeht und bei Nichtteilnahme ohne vorherige Absage verrechnen wir 100% der Gebühr, sofern kein/e ErsatzteilnehmerIn gemeldet wird.
    • im Falle von Krankheit oder Unfall ist eine Gutschrift der Gebühr nur nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses möglich.
  • Datenschutz - Grundverordnung (EU) 2016/679

    Rechtsinhaber der Daten ist die Autonome Provinz Bozen. Die übermittelten Daten werden von der Landesverwaltung, auch in elektronischer Form, für die Erfordernisse die mit der Abwicklung des Ausbildungsprojektes zusammenhängen verarbeitet. Verantwortlich für die Verarbeitung ist die Direktorin der Landesfachschule für Sozialberufe „Hannah Arendt“, Frau Ulrike Egger. Die Daten müssen bereitgestellt werden, um die angeforderten Verwaltungsaufgaben abwickeln zu können. Bei Verweigerung der erforderlichen Daten können die vorgebrachten Anforderungen oder Anträge nicht bearbeitet werden. Der/die Antragsteller*in erhält auf Anfrage gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) Nr. 2016/679 Zugang zu seinen/ihren Daten, Auszüge und Auskunft darüber und kann deren Aktualisierung, Löschung, Anonymisierung oder Sperrung, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, verlangen.

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