Wir stehen der Energiewende offen und aufgeschlossen gegenüber.
Jedoch sind wir der Ansicht, dass bei einem derartigen Eingriff in bestehende Wald- und Moorlandschaften, die Belange des Natur- und und Artenschutzes, die Auswirkungen auf die Anwohner sowie die spezifischen örtlichen Gegeben- heiten in die Planungen besser miteinbezogen werden müssen.
hiermit erheben wir Einspruch gegen den Teilregionalplan Energie des RVBO vom 8.12.2023 (Offenlegung am 29.01.2024).
Begründung:
1) Der Plan verstößt gegen den Landesentwicklungsplan 2002 (LEP 2002), worin das betroffene Gebiet in Karte 4 (zu 5.1.2 Überregional bedeutsame naturnahe Landschaftsräume) ausgewiesen ist, worin geschrieben steht:
"Gebiete, die sich durch eine überdurchschnittliche Dichte schutzwürdiger Biotope oder überdurchschnittliche Vorkommen landesweit gefährdeter Arten auszeichnen und eine besondere Bedeutung für die Entwicklung eines ökologisch wirksamen Freiraumverbundes und im Hinblick auf die Kohärenz eines europäischen Schutzgebietes besitzen."
2) Der Plan verstößt gegen die im Regionalplan 2023 unter „PS 3.2.1 Vorranggebiet für Naturschutz und Landschaftspflege" gesetzten Ziele:
Z (1) Gemäß den in PS 3.2.0 genannten allgemeinen Grundsätzen und Zielen, insbesondere zur Sicherung und Entwicklung eines regionalen Biotopverbundsystems, sind im Regionalplan Vorranggebiete für Naturschutz und Landschaftspflege festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt.
Das Suchgebiet liegt vollständig in diesem Vorganggebiet. Es geht die Gefahr von Störungen des Biotopverbundsystems mit Zerstörungen, Zerschneidungen und Verinselungen von Lebensräumen aus.
3) Der Plan verstößt gegen die im Regionalplan 2023 unter „PS 3.2.2 Vorranggebiete für besondere Waldfunktionen (Biotopverbund / Erholung)“ gesetzten Ziele:
Z (1) Gemäß den in PS 3.2.0 genannten allgemeinen Grundsätzen und Zielen, insbesondere zur Vernetzung von Waldlebensräumen, zur Sicherung von Wildtierkorridoren und zur Erhaltung der Erholungsqualität des Waldes, sind im Regionalplan Vorranggebiete für besondere Waldfunktionen festgelegt und in der Raumnutzungskarte dargestellt.
Das Suchgebiet liegt vollständig in diesem Vorganggebiet und spielt in der Vernetzung der Wildkorridore, durch die angrenzende Wildbrücke über die A96, eine wichtige Rolle in der Verbindung Adelegg, Altdorfer Wald.
4) Beeinträchtigung im Bereich Erholungsraum Wald.
5) Eingeschränkte Erholungsfunktion durch erhöhten Lärm am Tag (Kinder, Schichtarbeiter, Kranke und Alte).
6) Beeinträchtigung der Lebensqualität.
7) Verlust der Immobilienbewertung.
8) Auswirkungen auf Naturschutz und Artenvorkommen.
9) Auswirkungen auf den Fledermausschutz mit Wochenstuben, Winterquartiere und Nahrungssuche.
10) Massive Eingriffe auf Feuchtgebiete und Moorlandschaften als Wasserspeicher.
11) Verlust des Kohlenstoffspeichers Moor durch Entwässerung beim Wege- und Installationsflächenbau.
12) Störungen des Mikroklimas durch Luftverwirbelungen (Wirbelschleppen) und Luftumschichtungen.
13) Negative Auswirkungen auf Wasserschutzzonen, Quellen und deren Erweiterungsmöglichkeiten.
14) Störungen des Wassertransports in der Luft und damit verbundenem lokalen Temperaturanstieg.
15) Gefährdung der Wasserstockwerke durch permanente Erschütterungen (Erschütterungsemission).
16) Negativer Einfluss auf den ökologischen Nutzen und die Systemleistungen des Waldes.
17) Permanenter Körperschalleintrag auf den Boden und auf die Pflanzen, Pilze und Flechten im Boden.
18) Massiver Eingriff bzw. Zerstörung der Bodensymbiose des Waldbodens.
19) Negative Auswirkungen auf die Wildbrücke und die Wilddurchlässe (A96).
20) Negative Auswirkungen für die Biotopvernetzung und FFH (Flora, Fauna, Habitat) Gebiete.
21) Massive Beeinträchtigung auf den Wald- und Bodenschutz durch Zuwegungen und Installationsflächen.
22) Hohe Bodenverdichtung durch Zuwegungen und Installationsflächenbau, sowie LKW-Fahrten.
23) Gefährdung der menschlichen Gesundheit bei einer Havarie.
24) Bedenken wegen Lärmbelästigung.
25) Beeinträchtigung der Gesundheit durch Infraschall und Schalldruckwellen.
26) Beeinträchtigung durch Rotoren-Schattenschlag.
27) Auswirkungen auf den Tourismus, Wanderwege und Aussichtspunkte.
28) Auswirkungen auf den Greifvogelschutz, sowie Vorkommen von gefährdeten Arten.
29) Auswirkungen auf Amphibienschutz mit Straßensperrung im Frühjahr (Amphibien werden geschützt, die Lebensräume aber zerstört).
30) Eingriff in den Reptilienlebensraum (Kreuzottern).
31) Beeinträchtigungen und Auswirkungen auf den Vogelzug (u.a. Roter Weiher).
32) Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt bei einer Havarie.
33) Permanenter Eintrag von Rotorenabrieb in das menschliche Umfeld.
34) Permanenter Eintrag von Rotorenabrieb in das Umfeld von Tieren und Pflanzen.
35) Beeinträchtigung des Bodens für die Landwirtschaft durch stetige Rotorenerosion.
36) Massive Störung der über 40 Schutzgebiete im Suchkreisbereich.