Dienstfahrrad
  • Dienstfahrrad - geldwerter Vorteil

  • Nutzungsbeginn/Erstmalige Abrechnung*
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  • Nutzungsende*
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  • Fahrrad bzw. Pedelec bis 25 km/h*
  • Bitte das Formular Firmenwagen ausfüllen, da hier die gleichen Bestimmungen wie für ein Elektroauto gelten.

  • Dienstfahrrad wird vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt*
  • Bewertungswahlrecht für die Privatfahrten*
  • Hinweis: Erwirbt der Arbeitnehmer das Dienstfahrrad z. B. nach Ablauf der Leasingzeit, muss evtl. ein geldwerter Vorteil für einen entstandenen Preisvorteil abgerechnet werden. Bitte informieren Sie Ihren Lohnsachbearbeiter in diesem Fall.

     

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