Bitte das Formular Firmenwagen ausfüllen, da hier die gleichen Bestimmungen wie für ein Elektroauto gelten.
Hinweis: Erwirbt der Arbeitnehmer das Dienstfahrrad z. B. nach Ablauf der Leasingzeit, muss evtl. ein geldwerter Vorteil für einen entstandenen Preisvorteil abgerechnet werden. Bitte informieren Sie Ihren Lohnsachbearbeiter in diesem Fall.