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  • Hinweis: Eine Pauschalierung ist nur im Falle einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds möglich und wenn für den Arbeitnehmer vor dem 01.01.2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b a.F. EStG pauschalversteuert wurde.

    Sofern Sie Ja angekreuzt haben, fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis hinzu (bspw. Lohnabrechnung, Versicherungsbestätigung, Bestätigung des vorherigen Arbeitgebers).

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