Hinweis: Eine Pauschalierung ist nur im Falle einer Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds möglich und wenn für den Arbeitnehmer vor dem 01.01.2018 mindestens ein Beitrag nach § 40b a.F. EStG pauschalversteuert wurde.
Sofern Sie Ja angekreuzt haben, fügen Sie bitte einen entsprechenden Nachweis hinzu (bspw. Lohnabrechnung, Versicherungsbestätigung, Bestätigung des vorherigen Arbeitgebers).