Aufgrund unserer Satzung und unserer Förderrichtlinien fördern wir ausschließlich Kinder und Jugendliche die von einer Behinderung bedroht oder bei denen eine Behinderung diagnostiziert wurde und die im Raum Witten (EN-Kreis in NRW) wohnen. Bei der Förderung einer Schule oder Organisation ist im Einzelfall zu prüfen, ob eine Förderung möglich ist.
Eine finanzielle Unterstützung von volljährigen Menschen mit Behinderung ist nicht möglich.