Dauer der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft beginnt mit der Annahme der Beitrittserklärung und gilt auf unbestimmte Zeit. Der Mitgliedsbeitrag ist sofort fällig und in den Folgejahren bis spätestens zum 31. Jänner zu entrichten. Die Leistungen und Vergünstigungen des Vereins können ab dem Tag, der auf die Zahlung des Mitgliedsbeitrages folgt, in Anspruch genommen werden.
Austritt aus dem Verein
Der Austritt muss bis spätestens 31. Oktober schriftlich gegenüber dem ÖTK erklärt werden, um zum Jahresende wirksam zu sein.
Versicherungsschutz
Der in der Mitgliedschaft enthaltene Versicherungsschutz tritt erst am Tag nach Zahlung des Mitgliedsbeitrages in Kraft. Bitte achte daher auf die fristgerechte Bezahlung. Um einen unterbrechungsfreien Versicherungsschutz zu gewährleisten, empfehlen wir den Mitgliedsbeitrag mittels SEPA-Lastschrift abbuchen zu lassen.
Datenschutz
Deine personenbezogenen Daten werden zur Verwaltung der Mitgliedschaft benötigt, und nur so lange gespeichert, wie dies erforderlich ist. Zu diesen Zwecke werden deine Daten (sofern ausgewählt) an die ÖTK-Zweigvereine (auch Sektionen genannt) und allenfalls an die ÖTK Betriebe GmbH weitergegeben. Nach Beendigung der Mitgliedschaft werden die Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten (UGB, ABGB, etc.) aufbewahrt und danach gelöscht. Ausführlichere Informationen dazu sowie zu deinen Rechten auf Einsichtnahme, Änderung, Löschung und Widerruf findest du auf unserer Webseite zum Thema Datenschutz.