So funktioniert die Nominierung
Teilnahmeberechtigt sind die 25 Akademien, Kunsthochschulen und Universitäten der deutschen Kunsthochschulenkonferenz KHK.
Jede Hochschule kann zwei Studierende (oder studentische Teams) für den Wettbewerb nominieren. Alle Medien und Gattungen der freien bildenden Kunst sind zugelassen; es gibt keine thematischen Vorgaben. Das Auswahlverfahren bestimmen die Hochschulen selbst. Es können Studierende aus allen Semestern nominiert werden. Die Studierenden müssen zum Zeitpunkt der Nominierung als ordentliche Studierende an der jeweiligen Kunsthochschule immatrikuliert sein.
Die Nominierungsfrist endet am 13. September 2024.