• Image-80
  • Bundespreis für Kunststudierende

    27. Bundeswettbewerb des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
  • So funktioniert die Nominierung

    Teilnahmeberechtigt sind die 25 Akademien, Kunsthochschulen und Universitäten der  deutschen Kunsthochschulenkonferenz KHK.

    Jede Hochschule kann zwei Studierende (oder studentische Teams) für den Wettbewerb nominieren. Alle Medien und Gattungen der freien bildenden Kunst sind zugelassen; es gibt keine thematischen Vorgaben. Das Auswahlverfahren bestimmen die Hochschulen selbst. Es können Studierende aus allen Semestern nominiert werden. Die Studierenden müssen zum Zeitpunkt der Nominierung als ordentliche Studierende an der jeweiligen Kunsthochschule immatrikuliert sein.

     

    Die Nominierungsfrist endet am 13. September 2024.

  • I. Angaben zur Kunsthochschule

  • Ansprechperson für Rückfragen

  • II. Angaben zu den nominierten Studierenden

  • 1. Nominierung

    (bei Teams bitte eine Ansprechperson angeben)

  •  -
  • 2. Nominierung

    (bei Teams bitte eine*n Ansprechpartner*in angeben)

  •  -
  • Datenschutz und Kontakt

  • Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich für die Kommunikation mit den Nominierten im Rahmen des Wettbewerbs erhoben. Unserer Datenschuzterklärung könne Sie hier einsehen.

    Bei Fragen und Unklarheiten zur Nominierung können Sie sich gern an das Deutsche Studierendenwerk, Referat Kultur, wenden:

    kultur@studierendenwerke.de, T 030 297727-23

  •  
  • Should be Empty: