Durch Ihre Unterschrift unterstützen Sie nicht nur die ordnungsgemäße Dokumentation der Maßnahme, sondern tragen auch zur Einhaltung der Fördervorgaben bei. Für die Leistungen im Auftrag der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter über AVGS nach § 45 SGB III “Neue Chancen Intensiv” sind die Kosten, in Anlehnung an den BDKS, in Höhe von 99,08 € pro Maßnahmestunde, für “Neue Chancen Fix” in Höhe von 75,46 € pro Maßnahmestunde und für “Neue Chancen EXIST” in Höhe von 97,13 € pro Maßnahmestunde. Andernfalls gelten die im Angebot ausgewiesenen Kosten.