Teilnahme-Vereinbarung
  • Teilnahme-Vereinbarung

  • zwischen 

    biema–beruflich richtig platziert
    Frau Jasmin Biermann-Gässler
    Sebastian-Kneipp-Straße 60
    78048VS-Villingen
    ☎0771896599-50
    ⌨0771896599-51
     
    im Folgenden “biema” genannt
     
    und
  •  . .
  • im Folgenden “Klientin/Klient” genannt

    werden folgende Vereinbarungen getroffen:

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  • *

  • 2. Zweck und Anwesenheit

    Ziel und Zweck der Vereinbarung sowie Anwesenheitszeiten und -pflichten sind im jeweiligen Angebot, dem AVGS oder in der Maßnahmezuweisung geregelt. In Einzelfällen kann die Anwesenheit individuell abgestimmt werden.

  • 3. Dauer

    Die Vereinbarung gilt für den Zeitraum 

  •  . .
  •  . .
  • 4. Umfang, Inhalt und zeitliche Gliederung

    Der Umfang der Betreuungszeit umfasst bis zu:


  • * UEs im Einzelcoaching
    * UEs im Gruppencoaching

  • (Wir verweisen ausdrücklich auf die schriftliche(n) Terminvereinbarung(en) inklusive Dauer, die im Vorfeld mit den Coaches vereinbart werden)

  • Die Vorgaben des Kostenträgers/Auftraggebers sowie festgestellte Kriterien im Vorgespräch, wie Inhalte, zeitlicher Umfang und Regelmäßigkeit der Termine sind Bestandteil dieser Vereinbarung.

  • 5. Abrechnungsstelle & Kostenträger

  • Durch Ihre Unterschrift unterstützen Sie nicht nur die ordnungsgemäße Dokumentation der Maßnahme, sondern tragen auch zur Einhaltung der Fördervorgaben bei. Für die Leistungen im Auftrag der Agentur für Arbeit oder dem zuständigen Jobcenter über AVGS nach § 45 SGB III “Neue Chancen Intensiv” sind die Kosten, in Anlehnung an den BDKS, in Höhe von 99,08 € pro Maßnahmestunde, für “Neue Chancen Fix” in Höhe von 75,46 € pro Maßnahmestunde und für “Neue Chancen EXIST” in Höhe von 97,13 € pro Maßnahmestunde. Andernfalls gelten die im Angebot ausgewiesenen Kosten.

  • 6. Pflichten von biema- biema verpflichtet sich,

    • die Klientin /den Klienten individuell zu begleiten,
    • die Klientin /den Klienten nach den festgestellten Bedarfen zu unterstützen,
    • das Verhalten und die Leistungen der Klientin /des Klienten zu beobachten und dieses schriftlich für den Auftraggeber / Kostenträger zu dokumentieren,
    • den zuständigen Auftraggeber von einer vorzeitigen Beendigung der Vereinbarung zu unterrichten,
    • und eine Teilnahmebescheinigung auszustellen.
  • 7. Pflichten der Klientin /des Klienten - Die Klientin /der Klient verpflichtet sich,

    • aktiv an diesem Angebot teilzunehmen und regelmäßig und pünktlich zu erscheinen
    • das unentschuldigte Fernbleiben von vereinbarten Terminen zu unterlassen. Bei Fernbleiben ist der/die zuständige Ansprechpartner/-in bei biema unverzüglich zu benachrichtigen. Diese Fehlzeiten werden aktenkundig und dem zuständigen Kostenträger unverzüglich mitgeteilt. Fehlzeiten gefährden das Erreichen der vereinbarten Ziele.
    • anzuerkennen, dass das nicht wahrnehmen von vereinbarten Terminen in vollem Umfang abgerechnet wird. Im Falle eines bewilligten Urlaubs (Kostenträger) oder einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB), können die Termine im Einzelfall nachgeholt werden.
    • die angebotenen Leistungen durch Unterschrift zu bestätigen. Diese Mitwirkung ist notwendig, um die Maßnahme gegenüber dem Kostenträger korrekt abzurechnen. Erfolgt keine Bestätigung, behalten wir uns eine individuelle Abrechnung vor.
    • das Inventar an den jeweiligen Standorten von biema sorgfältig zu behandeln und die Hausordnung, EDV-Regeln sowie Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und den Anweisungen des biema Personals folge zu leisten.
    • Eine betriebliche Erprobung gehört mit zur erfolgreichsten Methode der Gewinnung einer Arbeitsstelle. Sind Sie in einer betrieblichen Erprobung und es entstehen Störungen, weshalb Sie einen Abbruch in Erwägung ziehen, müssen Sie vor Abbruch dieser betrieblichen Erprobung mit Ihrem Hauptcoach Rücksprache halten.
    • sich zu bemühen, die notwendigen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse in einem während der Maßnahme angebotenen Qualifizierungsangebot zu erwerben
  • 8. Beendigungsgründe

    Das Vertragsverhältnis kann von jedem Vertragspartner aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Ein wichtiger Grund für die Geltendmachung eines Rücktrittsrechts ist der nachzuweisende Wegfall von Förderungen (z.B. Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, Wechsel des Kostenträgers etc.). Eine Arbeitsaufnahme ist umgehend biema sowie dem Kostenträger mitzuteilen.

  • 9. Versicherungsschutz

    Die Klientin /der Klient ist während der Dauer der Vereinbarung über biema bei der Berufsgenossenschaft (VBG) gegen Arbeits- und Wegeunfälle versichert. Ein entsprechender Unfall ist von der Klientin /dem Klient unverzüglich dem/der zuständigen Ansprechpartner/-in von biema zu melden.

  • 10. Datenschutz

    Die Achtung der Persönlichkeitsrechte und der Privatsphäre eines jeden Einzelnen, ist für biema die Basis für vertrauensvolle Zusammenarbeit. Die im Rahmen des Auftrags erhobenen personenbezogenen Daten gemäß Art 4 und Art 9 EU-DSGVO, d.h. z.B. Kontaktdaten, Bankdaten, Sozialversicherungsnummer sowie Gesundheitsdaten etc. werden entweder auf vertraglicher, gesetzlicher oder auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung erhoben und verarbeitet. Insbesondere bei der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten benötigt biema entsprechende Einwilligungserklärungen. Als Klient/in bzw. Betroffene/r im Sinne der EU-DSGVO und des BDSG haben Sie weitreichende Rechte auf Information und Auskunft sowie Recht auf Berichtigung und Einschränkung und Löschung Ihrer personenbezogener Daten. Die “Informationen zum Datenschutz” ist integraler Bestandteil dieses Vertrages und ist auf der Webseite https://biema.de/datenschutzerklaerung jederzeit zugänglich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten in einem Drittstaat darf nur stattfinden, wenn der Auftragnehmer ein zur DSGVO und dem BDSG gleichwertiges Datenschutzniveau nachweist. Biema verlangt daher von allen Kooperationspartnern eine Vereinbarung der EU-Standardvertragsklauseln zur Auftragsdatenverarbeitung und/ oder die Teilnahme des Auftragnehmers an einem von der EU anerkannten Zertifizierungssystems zur Schaffung eines angemessenen Datenschutzniveaus.

  • 11. Verschwiegenheitserklärung / Vertraulichkeit

    Die Vertraulichkeit muss gewahrt bleiben. Davon unberührt bleibt die Informationspflicht von biema an den jeweiligen Auftraggeber (Agentur für Arbeit, Jobcenter, Rentenversicherung u.a.).
    Die Klientin /der Klient verpflichtet sich, während der Dauer des Vertragsverhältnisses und auch nach dessen Beendigung, über alle Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von biema Stillschweigen zu bewahren.
  • 12. Salvatorische Klausel

    Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen, beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

  • 13. Aufklärung zu Datenschutz, AGBs, Hausordnung, Internet und E-Mail-Nutzung, Sicherheit und Abläufe

  • AGBs:

    https://biema.de/download/legal/AGBs_biema.pdf

  • Datenschutz: https://biema.de/download/legal/Informationen_zum_Datenschutz_biema.pdf

  • Informationsblatt virtuelle Angebote: https://biema.de/download/legal/Informationsblatt_datenschutz_virtuelle_Angebote.pdf

  • Netiquette:

    https://biema.de/merkblatt-netiquette/

  • Hausordnung und EDV Regeln:
    https://biema.de/download/legal/Hausordnung.pdf

  •  . .
  • Jasmin Biermann-Gässler

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