1.1 Der Makler/Vermittler wird beauftragt, die Immobilie für den Interessenten für die Laufzeit dieser Vereinbarung zu reservieren und die Zustimmung des Eigentürmers zum Verkauf zu folgenden Bedingungen zu erreichen:
wobei Kosten des Notars, des Grundbuchamtes und anfallende Grunderwerbsteuer nicht berücksichtigt sind.
1.2Der Makler/Vermittlerverpflichtet sich, die Immobilie für den Interessenten für
die Laufzeit dieser Vereinbarung zu reservieren, d.h. diese niemandem außer dem Interessenten anzubieten. Der Makler/Vermittler wird zudem den Notarvertrag von einem Notar vorbereiten zu lassen, die hier entstehenden Kosten werden von dem Interessenten getragen.
1.3Die Vereinbarung ist ab Unterzeichnung auf 3 Monate befristet.
1.4 Will der Interessent vor der Reservierung oder dem Kauf Abstand nehmen oder haben sich die Umstände geändert, die für die Reservierung oder den Kauf wesentlich sind, hat er den Makler/Vermittler unverzüglich hierüber in Kenntnis zu setzen. Der Makler/Vermittler behält sich die Geltendmachung etwaiger Schadenersatzansprüche vor.
1.5 Sämtliche Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Makler/Vermittler und dem Interessenten aus und im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sollen von den ordentlichen deutschen Gerichten entschieden werden. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Karlsruhe.