Diese Mandatsvereinbarung umfasst die auf den vorangehenden Seiten ausgewählten Dienstleistungen für den Mandanten.
Die nachfolgend vereinbarte Honorierung wird gem. § 4 StBVV anstelle der Vergütung nach der StBVV oder den gesetzlichen Vorschriften über den Auslagenersatz getroffen. Sofern Aufträge außerhalb dieser Vereinbarung an die Kanzlei erteilt werden sollen, geschieht dies ebenfalls auf Basis der vorliegenden Übersicht und stellt somit entweder eine fallweise oder eine dauerhafte Ergänzung dieser Mandatsvereinbarung dar.
Zur vereinbarten Vergütung fällt zusätzlich die gesetzliche Umsatzsteuer an. Die Abrechnung erfolgt monatlich, quartalsweise oder nach Abschluss der Arbeiten. Die Vergütung ist ohne Abzug nach Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig.
Es besteht Einverständnis darüber dass die Rechnungsstellung in Textform gem. § 9 Abs. 1 StBVV erstellt werden darf.
Gebühren im Einzelnen