Kenntnisnahme Ausbildung bwd IMS Logo
  • bwd IMS: Kenntnisnahme Ausbildung

    bwd IMS: Kenntnisnahme Ausbildung

  • Liebe Lernende, lieber Lernender, liebe Eltern

    Bitte lies die Hinweise zur Ausbildung genau durch und fülle das Formular aus.

    Sende dieses Formular bis 31.07.2025 ab. Danke!

  • Kenntnisnahme Ausbildung bwd Informatikmittelschule Bern

    1. Neue Lernende werden vorerst provisorisch für ein Probesemester bis 31.01.2026 aufgenommen. Wer dann die Promotionsbedingungen gem. Reglement nicht erfüllt, muss aus der Schule austreten. Die Lernenden erhalten bei Ausbildungsbeginn den elektronischen Zugriff auf alle Reglemente (Promotion, Absenzen usw.).
    2. Der Besuch der überbetrieblichen Kurse (üK) ist obligatorischer Bestandteil der Informatik-Ausbildung. Die üK finden in den ersten drei Ausbildungsjahren v.a. während der Schulferien statt. Die Termine sind nicht verschiebbar, deshalb ist die persönliche Ferienplanung anzupassen. Die üK-Termine sind ersichtlich auf dem Ferienplan auf der Website (https://bwdbern.ch/ims/unsere-schule/kalender-und-stundenplan) sowie im beiliegenden Ausbildungsüberblick.
    3. Zur Ausbildung gehören auch Anlässe wie Studienreisen, Praktika, Exkursionen, Blockwochen und Sporttage. Diese Anlässe sind grundsätzlich für alle Lernenden obligato­risch.
    4. Auskunftspflicht der Schule gegenüber Eltern: Auch nach Erreichung der Mündigkeit informieren wir die gesetzliche Vertretung/Eltern über die schulische Situation von Lernenden, sofern uns dieses Recht nicht schriftlich durch die mündigen Lernenden entzogen wird.
    5. Datenschutz bei Ton- und Bildaufnahmen / Umgang mit Personendaten: Das „Handbuch für Lernende“ enthält klare Vorgaben für den Umgang mit Ton- und Bildaufnahmen sowie mit Personendaten. Die Lernenden verpflichten sich zur Einhaltung.
    6. Absenzen IMS: Die Lernenden begründen und erfassen allfällige Abwesenheiten an der IMS digital. Eltern haben das Recht, sich nach dem aktuellen Stand der Absenzen zu erkundigen. Absenzen gibb: Für Absenzen an der gibb gelten die Regelungen der gibb. Die Absenzen werden digital erfasst und müssen von der Schulleitung und den Eltern visiert werden. Absenzen ICT-LearnFactory: Absenzen an der ICT-LearnFactory während eines üK sind nur bei Krankheit mit Arztzeugnis möglich. 
    7. Die Ausbildung ist für Lernende aus dem Kanton Bern kostenlos. Im 1. Jahr entstehen Kosten von ungefähr CHF 1150.–, im 2. Jahr von ungefähr CHF 1470.– und im 3. Jahr von ungefähr CHF 2100.–, welche die Lernenden selber zu bezahlen haben. Sämtliche Ausgaben (inkl. Bücher, Sprachzertifikate etc. sowie Sonderanlässe wie unter 2. aufgezählt) werden für jede/n Lernende/n über die schuleigene Klassenkasse abgerechnet. Die Akontozahlung für das erste Ausbildungsjahr beträgt CHF 1150.–. Überweisen Sie bitte diesen Betrag bis 1. August 2025. Es besteht die Möglichkeit den Betrag in 2 Raten zu bezahlen: 1. Rate: CHF 800.– bis 1. August 2025; 2. Rate: CHF 350.– bis 31. Oktober 2025. Zu beachten: Bareinzahlungen am Postschalter verursachen Spesen, welche vom einbezahlten Betrag abgezogen werden. Giro-Überweisungen sind dagegen kostenlos. Für Rückerstattungen geben Sie uns auf der Vorderseite bitte eine Bankverbindung an.
    8. Zusätzlich zu den Kosten an der bwd IMS fallen an der gibb Kosten von ungefähr CHF 500.– im 1. Jahr und je ungefähr CHF 250.– im 2. Jahr und im 3. Jahr an. Diese Kosten werden direkt von der gibb in Rechnung gestellt.
    9. Die Lernenden verpflichten sich, die geltenden Reglemente und Ordnungsweisungen aller beteiligten Partner (bwd IMS, gibb, ICT-LearnFactory) zu beachten und einzuhalten. Bei Verstössen handeln Lehrkräfte und Schulleitung nach den entsprechenden Vorgaben des Berufsbildungsgesetzes (Ermahnungen, schriftliche Verweise mit Kostenfolge, Androhung des Ausschlusses, Ausschluss).
    10. Information über gesundheitliche Einschränkungen + Nachteilsausgleich: Sollten gesundheitliche Benachteiligungen vorliegen, welche während der Ausbildung und an den Abschlussprüfungen Berechtigung zu einem Nachteilsausgleich geben, bitten wir um Beachtung der Regelungen auf der Website der Bildungs- und Kulturdirektion https://www.bkd.be.ch/de/start/dienstleistungen/foerderung-und-unterstuetzung/nachteilsausgleich/nachteilsausgleich-in-der-beruflichen-grundbildung.html und um Benachrichtigung der Schulleitung.
    11. Versicherungen: Lernende an Berufsfachschulen sind bei Unfall nicht durch die Schule versichert.

    Die Schulleitung

    Bern, im Juni 2025

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