Information
Sowohl die Anfahrtszeit als auch evtl. Fahrten zur Materialbesorgung oder Materialentsorgung gelten als Arbeitszeit. Die Abrechnung erfolgt pro angefangene halbe Stunde. Sollten Arbeitszeiten von mehr als 20 Stunden anfallen oder weitere Arbeiten notwendig sein, wird Sie unser Mitarbeiter vor Ort darüber informieren und die weitere Vorgehensweise mit ihnen abstimmen. Aus Sicherheitsgründen kommen in der Regel 2 Mitarbeiter zu Ihnen.
Evtl. benötigte Materialien werden nach Verbrauch abgerechnet.
Zur Durchführung der Arbeiten muss der freie Zugang zum Arbeitsort gewährleistet sein. Sollten zusätzliche Maßnahmen, wie das Aufstellen eines Gerüstes (ab 2 m Arbeitshöhe), erforderlich sein, sind diese bauseits vorzubereiten. Andernfalls werden diese von uns, nach Aufwand, erstellt.
Sollten die Arbeiten durch Verschulden Ihrerseits, z.B. fehlender Zugang, Abwesenheit bzw. fehlende Vorleistungen, Terminabsage innerhalb von 24 Stunden vor vereinbartem Termin, nicht ausgeführt werden können, wird unser Aufwand in Rechnung gestellt.
Hinweis:
Aufgrund verschiedener Ereignisse kann es zu verlängerten Wartezeiten kommen. Sollten Sie einen akuten Notfall haben, rufen Sie uns gerne vorab an um die aktuellen Kapazitäten zu klären.