Seit der Einführung des Gesetzes zur Verbesserung der betrieblichen Altersvorsorge und des Betriebsrentenstärkungsgesetzes haben sich die Rahmenbedingungen für die bAV erheblich verändert, was Arbeitgebern neue Möglichkeiten und Verpflichtungen bietet.
Wichtige rechtliche Punkte:
Steuerbefreiung: Bis zu 604,- Euro monatlich (Stand 2024) können steuerfrei eingezahlt werden.
Arbeitgeberzuschuss: Mindestens 15% Zuschuss bei Entgeltumwandlungen für Verträge, die ab 2019 abgeschlossen wurden.
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wie euer individuelles Set-Up der digitalen betrieblichen Vorsorge mit DEGURA in eurem Unternehmen aussehen kann.