Hinweis: In Liegenschaften mit Dauerparkern, bei denen der Stromverbrauch einzelnen Mieterinnen und Mietern oder Nutzern weiterverrechnet wird, ist eine Messung des Energieverbrauchs durch ein MID‑zertifiziertes Messmittel erforderlich. MID steht für Measuring Instruments Directive und beschreibt die gesetzlich geregelte Richtlinie für Messgeräte. Ein Messgerät gilt als MID‑konform, wenn es nach den Anforderungen der MID zertifiziert wurde und der Hersteller eine Konformitätserklärung ausstellt. Für Verwaltungen und Vermieter bedeutet dies eine rechtlich anerkannte Grundlage für die individuelle Abrechnung der Ladeenergie, ohne zusätzlichen administrativen Aufwand oder Risiko.
Weitere Informationen zu den gesetzlichen Anforderungen findest du auf der METAS-FAQ zu Elektromobilität.