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  • Interessensbekundung zum Pilotprojekt Bundesschallschutzprogramm

  • Verfahren und Frist

    Dieser Interessensbekundung folgt im Falle der Auswahl eures Projekts ein formaler Antrag. Interessensbekundungen können bis zum 16. März 2026, 12:00 Uhr, eingereicht werden. Alle fristgerecht eingegangenen Interessenbekundungen werden gleichwertig behandelt. Mehr Informationen zum Programm, dessen Ablauf, zur formalen Antragsberechtigung etc. gibt es unter www.initiative-musik.de/livemusikfoerderung/#schallschutz
  • Bitte anonymisiert bzw. schwärzt sämtliche persönlichen Daten und Angaben von Dritten wie etwa Beschwerdeführenden!

  • PROGRAMMBESCHREIBUNG

  • Allgemeine Informationen

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  • Ausgangs- und Konfliktlage

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  • Geplante Maßnahmen

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  • ZUM FÖRDERRECHNER

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  • Eigenerklärungen

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  • KONTAKT UND TECHN. SUPPORT: schallschutz@livekomm.org

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