Die Versicherung des eingelagerten Bootes ist Sache des Mieters. Der Mieter trägt das alleinige Risiko für Diebstahl sowie Schäden, wie z.B. Beschädigungen und Zerstörungen des Bootes und den dazugehörigen Gegenständen durch Sturm, Feuer, Wasser, Schnee, Frost oder Dritte. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Winterlager für jedermann frei zugänglich ist.