Winterlager Anmeldung 2025 / 2026 Logo
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  • Segelabschlagen und Baumabbauen, muss von Eigner selbst gemacht werden. Andernfalls entstehen zusätzliche Kosten.

  • Diese Arbeiten werden durch uns angeboten, ausgeführt und verrechnet.

  • Diese Arbeiten werden durch unsere Partner angeboten, ausgeführt und verrechnet.

  • Die Versicherung des eingelagerten Bootes ist Sache des Mieters. Der Mieter trägt das alleinige Risiko für Diebstahl sowie Schäden, wie z.B. Beschädigungen und Zerstörungen des Bootes und den dazugehörigen Gegenständen durch Sturm, Feuer, Wasser, Schnee, Frost oder Dritte. Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass das Winterlager für jedermann frei zugänglich ist.

  • Rechnungsstellung: Nach der Einlagerung Ihres Bootes

    Zahlungsziel: 30 Tage netto / 2% Skonto innert 10 Tagen

    Zahlungsverzug: Mahnungsgebühr pro Mahnung 50 CHF zzgl. 6% Verzugszins

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