Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter, dass er den Anforderungen für die Ausübung der Aktion „High Swing“ gerecht wird und dass in seiner Person und seiner Gesundheit keine Hinderungsgründe vorliegen, die der Ausübung entgegenstehen könnten. Vorausgesetzt wird eine gute körperliche und geistige Konstitution, da die Ausübung der Aktion eine erhebliche physische und psychische Belastung mit sich bringt.
Der Teilnehmer weiß, dass die Ausübung des Schaukelns erhebliche Risiken mit sich bringen kann, die sich zwangsläufig aus der Sportart ergeben. Die Möglichkeit einer Verletzung, auch schwerer Natur, kann nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund erfolgt der Flug ausschließlich auf eigene Gefahr des Teilnehmers.
Die Teilnahme ist insbesondere ausgeschlossen für Personen mit folgenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen:
Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Epilepsie, Augenoperationen, erhöhtes Risiko im Herz- und Kreislaufsystem, Schäden am Bewegungsapparat, neurologische Beschwerden, chronische Ohrenkrankheit mit Gleichgewichtsstörungen, sowie bei Alkohol- oder Drogeneinwirkung. Schwangere Frauen sind von einer Teilnahme
ebenfalls ausgeschlossen.
Die Teilnahme setzt ein Mindestalter von 12 Jahren voraus (Maximalwert inkl. Ausrüstung). Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen nur mit der Unterschrift eines anwesenden Erziehungsberechtigten (EB) an der Aktion teilnehmen. Der EB unterschreibt hierzu diese Vereinbarung.
Weiter bestätigt der Teilnehmer durch seine Unterschrift, den Weisungen des Veranstalters - speziell zu Organisation und Sicherheit - unbedingt Folge zu leisten. Bei einem Verstoß gegen erteilte Anweisungen ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer die Absolvierung der Aktion zu untersagen.
Der Veranstalter tritt gegenüber dem Teilnehmer als haftender Partner für den reinen Ablauf der Aktion auf (vom Empfang bis zur Verabschiedung an der Dachterrasse). Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht. Diese Haftungsfreistellung gilt auch zugunsten von Arbeitnehmern des Veranstalters sowie von ihm eingeschalteter Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
Die Aktion erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Teilnehmers.
Schaukeln ist eine Outdoor-Sportart. Für während der Aktion getragene Kleidung wird im Falle einer Verschmutzung und/oder Beschädigung keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für hinterlegte Gegenstände.
Foto- und Filmmaterial: Mit seiner Unterschrift willigt der Teilnehmer ein, dass das von der VSE aufgenommene oder in Auftrag gegebene Film- und Fotomaterial unentgeltlich und widerspruchslos von ihr bzw. ihren Geschäftspartnern (z.B. Vertriebspartner, Pressevertreter) für PR-, Werbe-, Vertriebs- und Marketingzwecke verwendet werden darf. Er bestätigt, dass durch seinen Auftritt in den Bild- und Filmaufnahmen seine Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Der Teilnehmer willigt insbesondere ein, dass das Material unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzt, für alle bekannten Nutzungsarten - online und offline - verwendet werden darf (z.B. Internet – Homepage, Social Media, Medienkooperationen, Presse – Zeitungsartikel, sowie weitere Veröffentlichungen jeglicher Art). Der Teilnehmer unterschreibt hiermit, dass jegliche Rechte bezüglich Anfertigung, Verbreitung und Veröffentlichung sämtlichen oben genannten Materials ausschließlich bei der VSE liegen. Durch die oben genannte Rechteeinräumung, bzw. die beabsichtigte Verwendung werden keinerlei Drittrechte verletzt (z.B. weiterer Fotografen, Bildagenturen).