Mit seiner Unterschrift bestätigt der Teilnehmer gegenüber dem Veranstalter, dass er den Anforderungen für die Ausübung der Aktion „Bungee Jumping“ – Sprung an einem Gummiseil – gerecht wird und dass in seiner Person und seiner Gesundheit keine Hinderungsgründe vorliegen, die der Ausübung entgegenstehen könnten. Vorausgesetzt wird eine gute körperliche und geistige Konstitution, da die Ausübung der Aktion eine erhebliche physische und psychische Belastung mit sich bringt.
Der Veranstalter gibt dem Teilnehmer die Möglichkeit, einen Bungeesprung zu absolvieren. Dafür werden vom Veranstalter die notwendige Anlage und das notwendige Material gestellt.
Der Teilnehmer weiß, dass die Ausübung von Bungee Jumping eine gefährliche Tätigkeit ist und erhebliche Risiken mit sich bringen kann, die sich zwangsläufig aus der Sportart ergeben. Die Möglichkeit einer Verletzung, auch schwerer Natur, kann nicht ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund erfolgt der Sprung ausschließlich auf eigene Gefahr des Teilnehmers.
Die Teilnahme ist insbesondere ausgeschlossen für Personen mit folgenden gesundheitlichen Beeinträchtigungen: Schwangerschaft, Bluthochdruck, Herzbeschwerden, Herz- und Kreislauferkrankungen, Herzschrittmacher, Epilepsie, Augenoperationen, grüner Star, Netzhautschädigungen, erhöhtes Risiko im Herz- und Kreislaufsystem, bekannte Gefäßanomalien, chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen, Erkrankungen des Innenohres, psychische Erkrankungen, Thrombose - bzw. Marcoumartherapie, Schäden am Bewegungsapparat (neurologische Beschwerden), anlagemäßige bedingte Fehlformen und Bildungsstörungen, sowie erworbene Wirbelsäulenschäden und Degenerationserscheinungen, die die Funktion des Gesamtachsenorgans (Wirbelsäule) dauernd erheblich negativ beeinflussen, Alkohol- und Drogeneinfluss.
Die Teilnahme setzt ein Mindestalter von 16 Jahren, ein Körpergewicht von mindestens 50 kg und maximal 120 kg (Tandem: ges. 170 kg – Maximalwerte inkl. Ausrüstung) voraus. Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen mit Unterschrift eines anwesenden Erziehungsberechtigten (EB) an der Aktion teilnehmen. Der EB unterschreibt hierzu diese Vereinbarung. Für die Teilnahme am Tandemsprung gelten dieselben Altersbedingungen und Gewichtsbeschränkungen wie für die Teilnahme an einem Sprung für eine Person (Einzelpersonen-Mindestgewicht: 50 kg).
Weiter bestätigt der Teilnehmer durch seine Unterschrift, den Weisungen des Veranstalters - speziell zu Organisation und Sicherheit - unbedingt Folge zu leisten. Bei einem Verstoß gegen erteilte Anweisungen ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer die Absolvierung der Aktion zu untersagen.
Der Teilnehmer versichert, sich gemäß den Instruktionen des Veranstalters zu verhalten. Der Teilnehmer ist insbesondere instruiert, durch Anlegen der gestreckten Arme neben/über dem Kopf, den Hals und Kopfbereich vor Kontakt mit dem Gummiseil zu schützen. Das Hineingreifen oder Festhalten am Bungeeseil während der Sprung- und Reboundphase ist zu unterlassen. Zudem hat der Teilnehmer beim Sprung über Wasser zu beachten, dass er kurz vor Eintauchen die Augen zu schließen, den Kopf zwischen die nach oben ausgestreckten Arme zu halten und das Wasser mit den Fäusten zu „brechen“ hat. Der hier beschriebenen Anweisung zum Schließen der Augen und Strecken der Arme ist auch bei nicht bestelltem Eintauchen Folge zu leisten, da beim Annähern ans Wasser aufgrund von Einstellungstoleranzen dennoch ein Kontakt mit dem Wasser nicht auszuschließen ist.
Beim Sprung, speziell beim Rebound, kann es zur Kollision mit dem Seil kommen. Beim Sprung über Wasser wird kein Dip-In (Eintauchen) garantiert.
Bungee Jumping ist eine Outdoor-Sportart. Für während der Aktion getragene Kleidung wird im Falle einer Verschmutzung und/oder Beschädigung keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für hinterlegte Gegenstände.
Der Veranstalter tritt gegenüber dem Teilnehmer als haftender Partner für den reinen Ablauf der Aktion auf (ab Übernahme der Person auf Kran/Korb/Rampe bis zur Anlandung auf dem Boden). Haftungsansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter hinsichtlich aller im Zusammenhang mit der Veranstaltung etwa erlittener Schäden, sei es aufgrund vertraglicher oder deliktischer Ansprüche, sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters beruht. Diese Haftungsfreistellung gilt auch zugunsten von Arbeitnehmern des Veranstalters sowie von ihm eingeschalteter Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen.
Foto- und Filmmaterial: Mit seiner Unterschrift willigt der Teilnehmer ein, dass das von der VSE aufgenommene oder in Auftrag gegebene Film- und Fotomaterial unentgeltlich und widerspruchslos von ihr bzw. ihren Geschäftspartnern (z.B. Vertriebspartner, Pressevertreter) für PR-, Werbe-, Vertriebs- und Marketingzwecke verwendet werden darf. Er bestätigt, dass durch seinen Auftritt in den Bild- und Filmaufnahmen seine Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Der Teilnehmer willigt insbesondere ein, dass das Material unentgeltlich, zeitlich und räumlich unbegrenzt, für alle bekannten Nutzungsarten - online und offline - verwendet werden darf (z.B. Internet – Homepage, Social Media, Medienkooperationen, Presse – Zeitungsartikel, sowie weitere Veröffentlichungen jeglicher Art). Der Teilnehmer unterschreibt hiermit, dass jegliche Rechte bezüglich Anfertigung, Verbreitung und Veröffentlichung sämtlichen oben genannten Materials ausschließlich bei der VSE liegen. Durch die oben genannte Rechteeinräumung, bzw. die beabsichtigte Verwendung werden keinerlei Drittrechte verletzt (z.B. weiterer Fotografen, Bildagenturen).