Dienstfahrrad Logo
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  • Bitte das Formular Firmenwagen ausfüllen, da hier die gleichen Bestimmungen wie für ein Elektroauto gelten.

  • Hinweis:

    Wenn die Gehaltsumwandlung mtl. erfolgt, ist Überlassung nicht mehr steuerfrei für Arbeitnehmer und es gilt die 0,25%-Regelung

  • Hinweis: Erwirbt der Arbeitnehmer das Dienstfahrrad z. B. nach Ablauf der Leasingzeit, muss evtl. ein geldwerter Vorteil für einen entstandenen Preisvorteil abgerechnet werden. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall.

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