Bitte das Formular Firmenwagen ausfüllen, da hier die gleichen Bestimmungen wie für ein Elektroauto gelten.
Hinweis:
Wenn die Gehaltsumwandlung mtl. erfolgt, ist Überlassung nicht mehr steuerfrei für Arbeitnehmer und es gilt die 0,25%-Regelung
Hinweis: Erwirbt der Arbeitnehmer das Dienstfahrrad z. B. nach Ablauf der Leasingzeit, muss evtl. ein geldwerter Vorteil für einen entstandenen Preisvorteil abgerechnet werden. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall.