Die Einreichung einer Bewerbung begründet keinen Anspruch auf einen Standplatz. Eine verbindliche Standplatzbestätigung erfolgt erst nach offizieller Anmeldung über die Standplatzanmeldung und der anschließenden Übersendung der schriftlichen Bestätigung. Bei sortenidentischen Bewerbungen erfolgt die Auswahl auf Grundlage der Qualität des Angebots, des Erscheinungsbildes, der stimmigen Einbindung der Standeinheit in das Gesamtbild der Veranstaltung sowie der Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien.