Den Rechtsanwälten Buchholz und Bensberg, Marie Curie-Str. 23, 53359 Rheinbach,
wird hiermit im Rahmen und zum Zwecke einer Kfz-Unfallschadenregulierung unbeschränkt Vollmacht erteilt.
Die Vollmacht ermächtigt insbesondere
1. den oder die Vollmachtgeber außergerichtlich oder prozessual gegenüber jedermann und einschließlich Behörden und Gerichten zu vertreten;
2. zur Prozessführung einschließlich der Befugnis zur Erhebung und Zurücknahme von Widerklagen sowie zum Abschluss eines Vergleichs oder einer sonstigen Einigung;
3. zur Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen zur Abgabe und Entgegennahme von einseitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen);
4. zur Vertretung und Verteidigung in Strafsachen und Bußgeldsachen einschließlich der Stellung von Strafanträgen sowie deren Rücknahme;
5. in Unfallsache zur Geltendmachung von Ansprüchen gegen Schädiger, Fahrzeughalter und deren Versicherer;
6. zur Akteneinsicht und zur Empfangnahme von (Fremd-)Geldern, Wertsachen und Urkunden;
7. der Abfrage zu persönlichen oder fahrzeuggebunden Einträgen an die HIS-Datenbank.
Wir sind nicht zur Entgegennahme von Restwert- oder Mietwagenangeboten berechtigt.
Die Vollmacht gilt im Übrigen für alle Instanzen und erstreckt sich auch auf Neben- und Folgeverfahren aller Art. Sie umfasst insbesondere die Befugnis, Zustellungen zu bewirken und entgegenzunehmen, die Vollmacht ganz oder teilweise auf andere zu übertragen (Untervollmacht), Rechtsmittel einzulegen, zurückzunehmen oder auf sie zu verzichten, den Rechtsstreit oder außergerichtliche Verhandlungen durch Vergleich, Verzicht oder Anerkenntnis zu erledigen.
Die Vollmacht kann jederzeit widerrufen werden.